Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zur Neuerrichtung eines Zweifamilienhauses mit Doppelcarport als Ersatzbaumaßnahme wird erteilt.


 

Die Verwaltung erläuterte, dass die Errichtung eines Zweifamilienwohnhauses als Ersatzbau für ein älteres Wohnhaus (Baujahr 1959) beantragt wurde. Das Wohnhaus wird abgerissen. Der Ersatzbau wird in unmittelbarer Nähe zum abzubrechenden Wohnhaus errichtet. Das Zweifamilienhaus liegt im Außenbereich der Stadt Lohne und ist gemäß § 35 BauGB zu beurteilen. Der Ersatz des abgebrochenen Gebäudes ist zulässig. Über die zulässige Größe des Zweifamilienwohnhauses wird das Bauordnungsamt des Landkreises Vechta entscheiden.

 

Das Grundstück liegt in der Ortslage Bokern-West und wird im FNP ’80 der Stadt Lohne als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.

 

 

Die Ausschussmitglieder Sandmann-Surmann und Knospe waren bei dem nachfolgenden Beschlussvorschlag nicht anwesend.