Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zur Errichtung eines Dachausbaus an ein Einfamilienhaus wird erteilt.

 


 

Die Verwaltung erläuterte, dass die Errichtung eines Dachausbaues an einem Einfamilienhaus, Viehdrift 4 beantragt wurde. Der Dachausbau ist nach Mitteilung durch den Landkreis Vechta genehmigungsfähig. Das Wohngebäude liegt im Außenbereich der Stadt Lohne und ist gemäß § 35 BauGB zu beurteilen.

 

Das Grundstück liegt in der Ortslage Lohnerwiesen und wird im FNP ’80 der Stadt Lohne als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.