Beschluss: zurückgestellt

Abstimmung: Ja: 14

Beschlussvorschlag:

 

Der Antrag wird zurückgestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Bauherrn entsprechende Gespräche zu führen.


 

 

Die Verwaltung erläuterte, dass die Errichtung eines Altenteilerwohnhauses für eine Baumschule in Vollerwerb auf dem Grundstück Bokerner Straße 2 A beantragt wurde. Das Grundstück liegt im Außenbereich. Im Flächennutzungsplan ´80 der Stadt Lohne wird das Grundstück als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Ein Baumschule ist gem. § 35 Abs. 1 Nr. 2 BauGB privilegiert. In der Stellungnahme der Landwirtschaftskammer vom 03.12.2015 wird aufgeführt, dass die gärtnerische Nutzung der Landwirtschaft im Sinne des § 201 BauGB zuzuordnen ist. Voraussetzung für die privilegierte Errichtung eines Altenteilerhauses ist, dass der Generationswechsel, dem die Errichtung eines Altenteilerwohnhauses dienen soll, konkret ansteht und der bisherige Inhaber des landwirtschaftlichen Betriebes den Wohntrakt der Hofstelle für den Hoferben, der den Betrieb nun übernehmen will, freimacht.

 

Eine unmittelbare,  konkrete Übernahme des Betriebes steht momentan nicht an.

 

In der Aussprache gab ein Ausschussmitglied zu Bedenken, dass eine Zustimmung in diesem Fall Folgewirkungen auf ähnliche Fälle haben könnte. Die Angelegenheit sollte daher zurückgestellt werden und mit dem Antragsteller Gespräche geführt werden. Andere Ausschussmitglieder sprachen sich ebenfalls für eine Zurückstellung aus.

 

Auf entsprechende Anfrage teilte die Verwaltung mit, dass ein Anbau an das vorhandene Gebäude jederzeit möglich sei.