Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 4, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zur beantragten Nutzungsänderung des landwirtschaftlichen Lagers/Garage zum Mastschweinestall wird erteilt.

 


 

Die Verwaltung erläuterte, dass die Nutzungsänderung einer landwirtschaftlich genutzten Garage/Lager zum Mastschweinestall, Langweger Straße 132 beantragt wurde. Die ehemalige Hofstelle liegt mit einer weiteren ehemaligen Hofstelle, auf der keine Tierhaltung mehr betrieben wird im Außenbereich in Alleinlage. Derzeit wird ein Mastschweinestall mit 224 Mastplätzen betrieben. Der Stall ist verpachtet. Beantragt ist die Wiederaufnahme der Nutzung des ehemaligen Mastschweinestalles Nr. 1 mit 126 Mastplätzen, der über Jahre als landwirtschaftliches Lager genutzt wurde.

 

Für die insgesamt beantragte Tierhaltung ergibt sich ein VDI Richtlinienabstand von 160 Meter, der im hier vorliegenden Außenbereich auf 80 Meter halbiert werden kann. Das Wohnhaus zur benachbarten ehemaligen Hofstelle ist mehr als 80 Meter von den beiden Mastschweineställen entfernt. Da im weiteren Umfeld keine sonstige Tierhaltung vorhanden ist, kann die Einhaltung des halbierten VDI Richtlinienabstandes als ausreichende Sicherheit betrachtet werden, um unzumutbare Belästigungen auszuschließen.

 

Der Landkreis Vechta hat hierzu mitgeteilt, dass bezüglich einer Genehmigungserteilung aus Sicht des Immissionsschutzes keine Bedenken bestehen.

 

Der Anlagenstandort liegt im Ortsteil Klein-Brockdorf und ist im FNP ’80 der Stadt Lohne als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.

 

Das Bauvorhaben ist gemäß § 35 Abs. 1 BauGB zu beurteilen.

 

In der Aussprache vertraten verschiedene Ausschussmitglieder die Auffassung, dass eine weitere Erhöhung der Tierzahlen nicht erfolgen dürfe. Hingewiesen wurde auf die Nitratbelastung des Grundwassers. Das Einvernehmen sollte daher nicht erteilt werden.

 

In diesem Zusammenhang wies der Ausschussvorsitzende auf die geltende Rechtslage hin, nach der das Einvernehmen aus dem zuvor genannten Grund nicht versagt werden könne.

 

Ein Ausschussmitglied vertrat in diesem Zusammenhang die Auffassung, dass es dennoch notwendig sei, ein politisches Signal gegen die weitere Erhöhung der Tierzahlen zu setzen.