Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Der Landkreis Vechta hat das Büro Dr. Garbe und Lexis, Beratung für Kommunen und Regionen, mit der Erstellung eines Gutachtens zur Schulentwicklung Vechta 2015 - 2020 beauftragt. Die kreisangehörigen Städte und Gemeinden haben eine Ausfertigung für dienstliche Zwecke erhalten.

 

Nach einer Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes vom 28.10.2009 wurde u.a. § 26 gestrichen, der die Aufstellung von Schulentwicklungsplänen regelt. Eine Verpflichtung zur Aufstellung von Schulentwicklungsplänen ist damit entfallen. Die Schulträgerschaft gehört zu den Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises, mithin auch die Schulentwicklungsplanung.

 

Ungeachtet dessen hat der Landkreis Vechta das vorgenannte Gutachten beauftragt. Der die Stadt Lohne betreffende Teil war allen Ausschussmitgliedern mit der Einladung zugegangen. Der Landkreis Vechta hat darum gebeten, das Gutachten ausschließlich für dienstliche Zwecke zu nutzen. In der Einzelbetrachtung lässt sich feststellen, dass die dem Gutachten zugrunde gelegten Schülerzahlen etwas höher ausfallen als die Prognosezahlen der Stadt Lohne. Die Berechnungen der Verwaltung basieren auf den real in den Einzugsbereichen lebenden Kindern der jeweiligen Einschulungsjahrgänge. Bei der Vorstellung der Prognoseberechnungen im Schulausschuss wurde stets darauf hingewiesen, dass die Stadt Lohne nach wie vor Wanderungsgewinne verzeichnen kann und die Schülerzahlen daher in den jeweiligen Jahren tatsächlich höher zu erwarten sind als im Zeitpunkt der Berechnung.

 

Hinsichtlich der prognostizierten Zügigkeit der Schulen im Primarbereich stimmen die Berechnungen im Gutachten mit denen der Stadt Lohne im Wesentlichen überein. Höhere Klassenzahlen haben sich im Einzelfall dann ergeben, wenn die Schülerzahlenberechnung der Verwaltung nahe am Klassenteiler lag.

 

In der Darstellung der Grundschule Brockdorf ist die Berechnung des regionalen Szenarios nicht nachvollziehbar, da die realen Zahlen für den Zeitraum 2016 bis 2021 belegbar vorliegen.

 

Im Ergebnis reichen die in den Grundschulen vorhandenen Klassenräume für die Unterbringung der im Gutachten ermittelten Klassenzahlen aus. Insofern bestätigt das Gutachten die bisherigen eigenen Prognoseberechnungen.

 

Hinsichtlich der Grundschulen in den Bauerschaften Brockdorf und Kroge weist das Gutachten auf die zum Teil sehr kleinen Eingangsklassen hin und empfiehlt eine Beobachtung der Entwicklung. Dies wird mit der regelmäßigen jährlichen Prognoseberechnung der Schülerzahlen für die jeweils folgenden sechs Jahre gewährleistet. Die langfristig einzügige Entwicklung beider Grundschulen ist daher seit langem bekannt, ebenso die sehr kleinen Eingangszahlen für die Grundschule Kroge. Ob diese Schulen in eigenständiger Form fortgeführt oder mit einer anderen Grundschule zusammengefasst werden sollen, obliegt letztlich einer Bewertung der politischen Gremien der Stadt Lohne. Hier ist erklärter politischer Wille, die Grundschulen in den Bauerschaften trotz zurückgehender Schülerzahlen zu erhalten.

 

Für die Schulen im Sekundarbereich I geht das Gutachten für die Hauptschule von einer zukünftigen Zweizügigkeit aus, bei der die Schülerzahlen aufgrund von Zugängen (von außen) in allen Jahrgangsstufen anwachsen.

 

Für die Realschule Meyerhofstraße kommt das Gutachten zu einer Drei- bis Vierzügigkeit, für die Albert-Schweitzer-Realschule zu einer Zwei- bis Dreizügigkeit. Räume für eine entsprechende Anzahl von Klassen stehen in beiden Schulen zur Verfügung. Ob die vorausberechnete Entwicklung tatsächlich Realität wird, hängt letztlich von der Entscheidung der Eltern über die Wahl der weiterführenden Schule nach der Grundschule ab. Da die Eltern ein Wahlrecht haben und es Schullaufbahnempfehlungen in der vierten Klasse der Grundschule ab dem laufenden Schuljahr 2015 / 2016 nicht mehr gibt, bleibt zunächst abzuwarten, wie sich dieses auf die Elternwahlentscheidungen auswirkt.

 

Auch für die Schulen im Sekundarbereich I gilt, dass die derzeit erhebliche Zuwanderung von Flüchtlingen an allen Schulen und in allen Jahrgangsstufen zusätzliche Schüler in den Klassen ergeben. Im Sekundarbereich I werden die Flüchtlingskinder entsprechend ihrem Bildungsstand alters- und leistungsentsprechend aufgenommen. Verlässliche Prognoseberechnungen sind daher derzeit nicht möglich.

 

Im Ergebnis bestätigt das Gutachten zur Schulentwicklung Vechta 2015 - 2020 die bisherigen Prognosen der Stadt Lohne.

 

Frau Stadtamtsrätin Heidkamp erläuterte die Vorlage und auch den hierzu präsentierten Auszug aus dem Gutachten des Landkreises Vechta. Der Ausschussvorsitzende Steinke wies auf die unterschiedlichen Zahlen in der Anlage der Sitzungsvorlage und in der gezeigten Präsentation hin. Die Ursache für die Abweichung wird verwaltungsseitig ermittelt.

 

Bürgermeister Gerdesmeyer teilte auf Nachfrage zum Grundschulstandort Kroge mit, dass die Wohnbebauung nördlich des Lindenweges in Ehrendorf bereits im Hinblick auf die geringen Schülerzahlen erfolgte und es darüber hinaus keine weiteren Planungen gibt.

 

Weiter wurde auf Nachfrage mitgeteilt, dass aktuell davon ausgegangen wird, dass pro Jahrgang drei bis vier Schüler nach Bakum zur Oberschule gehen. Die Verwaltung wird zu den Wanderungsbewegungen eine Abfrage durchführen und über das Ergebnis informieren.

 

Ausschussmitglied Sandmann wies auf eine Elterninitiative zum Erhalt der Förderschulen hin

und regte an, dem Protokoll eine Unterschriftenliste beizufügen.

 

Anmerkungen:

 

Die Unterschriftenliste ist als Anlage beigefügt.