Beschluss: zur Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 14

Sachverhalt:

 

In § 21 der Gemeindehaushalts- und Kassenverordnung (GemHKVO) ist zur Unterstützung der Verwaltungssteuerung und für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit der Kommune entsprechend den örtlichen Bedürfnissen u. a. ein Controlling mit einem unterjährigen Berichtswesen geregelt. Hiermit soll die Möglichkeit eröffnet werden, notfalls Korrekturen in der Haushaltsführung vorzunehmen. Zum Stichtag 31.12.2015 ergibt sich folgender Stand der Haushaltsausführung:

 

Ergebnishaushalt

Haushaltsplan

Stand 31.12.2015

Stand 31.12.2014

Ordentliche Erträge

39.649.100

36.086.385,94

37.591.711,02

davon

 

 

 

Gewerbesteuer

16.000.000

14.821.887,85

15.801.813,83

Gemeindeanteil a. d. Einkommensteuer

9.900.000

9.937.974,00

9.284.287,00

 

 

 

 

Ordentliche Aufwendungen

39.649.100

32.550.421,18

35.913.678,74

Außerordentliche Erträge

800.000

1.146.148,26

1.216.977,80

Außerordentliche Aufwendungen

200.000

140.008,72

260.182,75

 

 

Finanzhaushalt

Haushaltsplan

Stand 31.12.2015

Stand 31.12.2014

Einzahlungen aus laufender Verw.tätigkeit

37.643.600

36.731.670,88

35.639.209,96

Auszahlungen aus laufender Verw.tätigkeit

34.601.600

32.418.074,61

32.398.478,16

Einzahlungen für Investitionstätigkeit

6.432.000

3.811.657,74

2.578.414,25

Auszahlungen für Investitionstätigkeit

16.598.000

11.779.964,13

11.954.287,22

Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit

100.000

0,00

18.418,00

Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit

92.000

91.036,05

83.068,43

Summensaldo Finanzhaushalt

- 7.116.000

- 3.745.746,17

-6.199.791,60

 


 

 

Anmerkungen

 

  • Das Gewerbesteueraufkommen liegt ca. 4,4 % unter dem Haushaltsansatz.

 

  • Nichtzahlungswirksame Vorgänge für Abschreibungen, Pensions- und Beihilferückstellungen für Beamte, Rückstellungen für Altersteilzeit, Überstunden, Urlaub, Sonderpostenauflösung und Wertberichtigungen auf Forderungen sind bisher nicht verbucht.

 

  • Die Einzahlungen für Investitionstätigkeit liegen ca. 2,6 Mio. Euro unter dem Haushaltsansatz von 6.432.000,00 € und sind mit noch nicht abgewickelten Grundstücksverkäufen zu begründen.

 

  • Der Bestand der liquiden Mittel zum 31.12.2015 hat sich gegenüber dem Jahresanfangsbestand um ca. 3,7 Mio. Euro verringert und weicht damit erheblich (positiv) von dem im Finanzhaushalt ausgewiesenen Planungsbetrag (7,116 Mio.) ab.

 

  • Wie das Jahresergebnis des Jahres 2015 ausfällt, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehen. Es ist jedoch von einem positiven Jahresergebnis (Überschuss) auszugehen.

 

 

Gewerbesteuer Ist-Aufkommen

 

Gewerbesteuer Jahres-Anordnungssoll

 

 

 

 

 

 

 

2015

=

14.926.139,00 €

 

2015

=

14.821.887,85 €

2014

=

15.902.656,00 €

 

2014

=

15.801.813,83 €

2013

=

15.820.932,00 €

 

2013

=

16.190.061,15 €

2012

=

16.711.962,00 €

 

2012

=

16.577.935,13 €

2011

=

17.376.521,00 €

 

2011

=

17.491.820,74 €

2010

=

14.755.478,00 €

 

2010

=

15.024.594,84 €

2009

=

16.717.053,00 €

 

2009

=

16.705.438,52 €

2008

=

18.353.050,00 €

 

2008

=

18.710.880,34 €

2007

=

18.196.308,00 €

 

2007

=

18.193.951,41 €

 

 

Einkommensteueranteil (SK 3021000)

 

 

 

2015

=

9.937.974,00 €

2014

=

9.284.287,00 €

2013

=

8.646.477,00 €

2012

=

8.106.378,00 €

2011

=

6.669.426,00 €

2010

=

6.174.453,00 €

 

Stadtkämmerer Theder gab einen Überblick über die in der Vorlage genannten Zahlen. Der gegenüber der Planung geringere Auszahlungsstand ist u. a. auf noch nicht begonnene bzw. abgeschlossene Maßnahmen zurückzuführen. Daraus resultieren auch hohe zu erwartende Haushaltsreste.

Derzeit kann über das Ergebnis des bevorstehenden Jahresabschlusses momentan noch keine hinreichend genaue Aussage getroffen werden. Von einem positiven ordentlichen Jahresergebnis ist aber auszugehen.