Stadtkämmerer Theder erläuterte eine Anfrage der SPD-Fraktion zu der von den Gremien im Jahr 2015 beschlossenen Bezuschussung der Sanierung der Friedhofskapelle. Neue Einrichtungsgegenstände wie z.B. ein Ambo oder ein neuer Altar sind von der Förderung nicht umfasst; ihre Anschaffung war seinerzeit auch nicht im Rahmen des Förderantrags thematisiert worden, mit Ausnahme der neuen Elektroverteilung (Kosten ca. 2.000 Euro). Die Verwaltung wies darauf hin, dass für die Kirchengemeinde die Gesamtkosten über den seinerzeit als Grundlage genannten 255.000 Euro liegen werden – bezogen auf diese Zahl werden 50 % der Ausgaben gefördert, maximal 128.000 Euro. Seitens der SPD wurde auf die förmliche Beantwortung der letzten drei gestellten Fragen verzichtet.