Sitzung: 02.04.2009 Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Soziales
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13
Vorlage: 20/030/2009
Beschlussempfehlung:
Es wird empfohlen, der überplanmäßigen Ausgabe gemäß § 40 Abs 1 Nr. 8 in Verbindung mit § 89 NGO zuzustimmen.
Sachverhalt:
Die Haushaltsansätze im Deckungskreis Nr. 002 betrugen für das Jahr 2008:
Haushaltsstelle |
Bezeichnung |
Haushaltsansatz
/ Haushaltsreste |
Ausgaben |
020.640 |
Versicherungen |
60.000,00 € |
71.626,18 € |
130.640 |
Versicherungsbeiträge |
24.000,00 € |
24.540,48 € |
292.640 |
Kosten d. Schülerunf. u. Haftpflichtvers. |
100.000,00 € |
94.576,12 € |
770.640 |
Versicherungen Inventar / Gebäude |
500,00 € |
0,00 € |
770.6401 |
Versicherungen Fahrzeuge |
8.000,00 € |
6.571,33 € |
Summe |
|
192.500,00 € |
197.314,11 € |
Überplanmäßige Ausgabe 4.814,11 €
Die Versicherungsprämien des Kommunalen Schadenausgleichs (KSA) für die Haftpflicht-Versicherungen (Grundstückseigentümerhaftpflicht) des kommunalen Eigentums sind für das Jahr 2008 erheblich angestiegen.
Die überplanmäßige Ausgabe war unvorhergesehen und unabweisbar, ihre Deckung ist gewährleistet.