Sitzung: 02.04.2009 Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Soziales
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13
Vorlage: 20/031/2009
Beschlussempfehlung:
Es wird empfohlen, der überplanmäßigen Ausgabe gemäß § 40 Abs 1 Nr. 8 in Verbindung mit § 89 NGO zuzustimmen.
Sachverhalt:
Der Haushaltsansatz für das Jahr 2008 betrug:
Haushaltsstelle |
Bezeichnung |
Haushaltsansatz
/ Haushaltsreste |
Ausgaben |
026.600 |
Durchführung der Gleichstellungsprojekte |
2.000,00 € |
2.547,38 € |
Überplanmäßige Ausgabe 547,38 €
Die Mehrkosten bei dem vorstehenden Haushaltstitel sind durch zusätzlichen Aufwand für einen Integrationskurs für Frauen entstanden.
Die überplanmäßige Ausgabe war unvorhergesehen und unabweisbar, ihre Deckung ist gewährleistet.