Der Allgemeine Vertreter des Bürgermeisters Herr Kühling nahm Bezug auf die Anfrage der Ratsgruppe Lohner und eine Fahrt nach Ibbenbüren am 14.09.2015 und führte aus, dass dort jährlich ca. 3 – 5 Beerdigungen auf dem muslimischen Teil des Friedhofs stattfinden, wobei diese Zahl über die Jahre leicht angestiegen ist. Die zu bestattenden Personen kommen aus einem größeren Umkreis von ca. 50 km. Weiterhin wurde Kontakt zum Landkreis Vechta aufgenommen und das weitere Vorgehen besprochen. Derzeit ergeben sich einige Fragen, die zum einen mit der Politik und zum anderen mit dem islamischen Kulturverein diskutiert werden müssen:

 

  • Wer könnte Träger eines Friedhofes sein (evtl. auch mehrere Kommunen)?
  • Von welchen Religionsgemeinschaften soll der Friedhof genutzt werden?
  • Muslime kennen keine Sargpflicht (aber eher unkritisch).
  • Ferner ist es nach muslimischen Recht vorgeschrieben, dass nach spätestens 24 Stunden (in Niedersachsen erst nach Ablauf von 48 Stunden seit dem Eintritt des Todes) eine Leiche zu bestatten ist (Ausnahmen möglich).
  • Nach dem Koran darf die Totenruhe nicht gestört werden. Eine Wiederbelegung alter Gräber kommt nur in dringenden Ausnahmefällen in Betracht (Berücksichtigung in der Friedhofsplanung und Friedhofsgröße).
  • Wie muss der Raum für rituelle Waschungen gestaltet sein; kann das Gebäude auch von anderen Religionsgemeinschaften genutzt werden?
  • Welche Flächen stehen zur Verfügung und können als Friedhof genutzt werden?

 

Herr Kühling schlug vor, einen Arbeitskreis einzurichten, um diese und weitere Fragestellungen zu klären. Bürgermeister Gerdesmeyer ergänzte, dass auf Nachfrage beide Kirchengemeinden in Lohne aktuell keine Fläche für einen muslimischen Friedhof zur Verfügung stellen können. Der Arbeitskreis soll sich aus Vertretern des islamischen Kulturvereins, Vertretern der christlichen Kirchen, Ratsherren (eine Person pro Fraktion/Gruppe) sowie Vertretern aus der Stadtverwaltung und vom Landkreis zusammensetzen.

 

Der Vorschlag wurde zustimmend zur Kenntnis genommen.