Sitzung: 02.04.2009 Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Soziales
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13
Vorlage: 20/032/2009
Beschlussempfehlung:
Es wird empfohlen, der außerplanmäßigen Ausgabe gemäß § 40 Abs. 1 Nr. 8 in Verbindung mit § 89 NGO zuzustimmen.
Sachverhalt:
Der Haushaltsansatz für das Jahr 2008 betrug:
Haushaltsstelle |
Bezeichnung |
Haushaltsansatz
/ Haushaltsreste |
Ausgaben |
4820.78700 |
Kosten der arbeitsmarktlichen Eingliederung |
0,00 € |
5.275,00 € |
Außerplanmäßige Ausgabe 5.275,00 €
Bei Aufstellung des Haushaltsplanes waren für den o. a. Zweck keine Ausgaben absehbar und daher ist kein Haushaltsansatz vorhanden. Die angefallenen Ausgaben werden vom Landkreis erstattet.
Die außerplanmäßige Ausgabe war unvorhergesehen und unabweisbar, ihre Deckung ist gewährleistet.