Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13

Beschlussempfehlung:

 

Es wird empfohlen, der außerplanmäßigen Ausgabe gemäß § 40 Abs. 1 Nr. 8 in Verbindung mit § 89 NGO zuzustimmen.


Sachverhalt:

 

Der Haushaltsansatz für das Jahr 2008 betrug:

 

Haushaltsstelle

Bezeichnung

Haushaltsansatz / Haushaltsreste

Ausgaben

4820.78700

Kosten der arbeitsmarktlichen Eingliederung

0,00 €

5.275,00 €

 

Außerplanmäßige Ausgabe                                                                                      5.275,00 €

 

Bei Aufstellung des Haushaltsplanes waren für den o. a. Zweck keine Ausgaben absehbar und daher ist kein Haushaltsansatz vorhanden. Die angefallenen Ausgaben werden vom Landkreis erstattet.

 

Die außerplanmäßige Ausgabe war unvorhergesehen und unabweisbar, ihre Deckung ist gewährleistet.