Sitzung: 02.04.2009 Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Soziales
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13
Vorlage: 20/033/2009
Beschlussempfehlung:
Es wird empfohlen, der überplanmäßigen Ausgabe gemäß § 40 Abs. 1 Nr. 8 in Verbindung mit § 89 NGO zuzustimmen.
Sachverhalt:
Der Haushaltsansatz für das Jahr 2008 betrug:
Haushaltsstelle |
Bezeichnung |
Haushaltsansatz
/ Haushaltsreste |
Ausgaben |
620.988 |
Bau von Solaranlagen – Förderung |
20.000,00 € |
25.800,00 € |
Überplanmäßige Ausgabe 5.800,00 €
Das Förderprogramm der Stadt Lohne zur Nutzung regenerativer Energien durch den Bau von Solar- und Photovoltaikanlagen wurde im Jahr 2008 verstärkt in Anspruch genommen (80 Zahlfälle). Hierdurch sind Mehrkosten in Höhe von 5.800,00 Euro entstanden.
Die überplanmäßige Ausgabe war unvorhergesehen und unabweisbar, ihre Deckung ist gewährleistet.