Sitzung: 02.04.2009 Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Soziales
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13
Vorlage: 20/036/2009
Beschlussempfehlung:
Es wird empfohlen, der überplanmäßigen Ausgabe gemäß § 40 Abs 1 Nr. 8 in Verbindung mit § 89 NGO zuzustimmen.
Sachverhalt:
Die Haushaltsansätze im Deckungskreis Nr. 510 betrugen für das Jahr 2008:
Haushaltsstelle |
Bezeichnung |
Haushaltsansatz
/ Haushaltsreste |
Ausgaben |
570.510 |
Unterh. d. sonst. unbew. Vermögens |
5.000,00 € |
2.551,20 € |
580.510 |
Unterhaltung u. Erweiterung der Anlagen |
95.000,00 € |
111.946,68 € |
750.510 |
Anl., Wartung u. Pflege v. Ehrenfriedh. |
1.000,00 € |
683,43 € |
Summe |
|
101.000,00 € |
115.181,31 € |
Überplanmäßige Ausgabe 14.181,31 €
Die in den neuen Baugebieten zusätzlich entstehenden Grünanlagen führen zu höheren Pflegeaufwendungen. Die Arbeiten werden teilweise fremdvergeben bzw. durch den Bauhof durchgeführt. Im vorstehenden Haushaltsansatz sind die durch Fremdfirmen entstehenden Zahlungsverpflichtungen abgebildet. Außerdem sind im Jahr 2008 einige einmalige Auf-wendungen angefallen (Stadtpark, verschiedene Pflanzmaßnahmen). Insgesamt sind in diesem Bereich weiter ansteigende Kosten zu erwarten.
Die überplanmäßige Ausgabe war unvorhergesehen und unabweisbar, ihre Deckung ist gewährleistet.