Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13

Beschlussempfehlung:

 

Es wird empfohlen, der überplanmäßigen Ausgabe gemäß § 40 Abs 1 Nr. 8 in Verbindung mit § 89 NGO zuzustimmen.


Sachverhalt:

 

Die Haushaltsansätze im Deckungskreis Nr. 510 betrugen für das Jahr 2008:

 

Haushaltsstelle

Bezeichnung

Haushaltsansatz / Haushaltsreste

Ausgaben

570.510

Unterh. d. sonst. unbew. Vermögens

5.000,00 €

2.551,20 €

580.510

Unterhaltung u. Erweiterung der Anlagen

95.000,00 €

111.946,68 €

750.510

Anl., Wartung u. Pflege v. Ehrenfriedh.

1.000,00 €

683,43 €

Summe

 

101.000,00 €

115.181,31 €

 

Überplanmäßige Ausgabe                                                                                        14.181,31 €

 

Die in den neuen Baugebieten zusätzlich entstehenden Grünanlagen führen zu höheren Pflegeaufwendungen. Die Arbeiten werden teilweise fremdvergeben bzw. durch den Bauhof durchgeführt. Im vorstehenden Haushaltsansatz sind die durch Fremdfirmen entstehenden Zahlungsverpflichtungen abgebildet. Außerdem sind im Jahr 2008 einige einmalige Auf-wendungen angefallen (Stadtpark, verschiedene Pflanzmaßnahmen). Insgesamt sind in diesem Bereich weiter ansteigende Kosten zu erwarten.

 

Die überplanmäßige Ausgabe war unvorhergesehen und unabweisbar, ihre Deckung ist gewährleistet.