Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13

Beschlussempfehlung:

 

Es wird empfohlen, der überplanmäßigen Ausgabe gemäß § 40 Abs 1 Nr. 8 in Verbindung mit § 89 NGO zuzustimmen.


Sachverhalt:

 

Die Haushaltsansätze im Deckungskreis Nr. 630 betrugen für das Jahr 2008:

 

Haushaltsstelle

Bezeichnung

Haushaltsansatz / Haushaltsreste

Ausgaben

630.510

Unterh. u. Inst. v. Straßen, Wegen, Brücken

100.000,00 €

84.272,19 €

630.5101

Unterh. u. Inst. v. Straßen, Wegen, Brücken - Außenbereich

75.000,00 €

68.072,08 €

630.511

Unterh. v. Gräben u. Wasserläufen

10.000,00 €

5.871,11 €

630.512

Inst. u. Erg. d. Straßen- u. Verk. Schilder

40.000,00 €

45.627,19 €

630.513

Reinigungskosten der Straßeneinlaufschächte

30.000,00 €

13.905,77 €

630.520

Inst. u. Erg. d. Geräte u. sonst. Inventars

500,00 €

362,34 €

630.571

Stromkosten f. Ampelanlagen

8.000,00 €

7.208,35 €

630.655

Vermessungs-, Gerichts- u. ähnl. Kosten

1.000,00 €

0,00 €

630.713

Erstatt. an OOWV f. d. Kosten der Straßenentwässerung

110.000,00 €

164.824,13 €

Summe

 

374.500,00 €

390.143,16 €

 

Überplanmäßige Ausgabe                                                                                        15.643,16 €

 

Die Mehrkosten wurden im Wesentlichen durch die Abrechnungen des OOWV für 3 Jahre (2005 – 2007) an den anteiligen Kosten der Straßenentwässerung für die Regenwasserkanäle und Regenrückhaltebecken verursacht.

 

Die überplanmäßige Ausgabe war unvorhergesehen und unabweisbar, ihre Deckung ist gewährleistet.