Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13

Beschlussvorschlag:

 

Den vorgesehenen Maßnahmen in der anliegenden Liste wird zugestimmt.


Sachverhalt:

 

Ziel des Konjunkturprogrammes ist es, in den Jahren 2009 und 2010 Maßnahmen zu treffen, die der Wirtschaft zusätzliche Impulse geben und damit den konjunkturellen Abschwung bremsen. Hierzu werden Mittel des Bundes, ergänzt um Landes- und kommunale Mittel, eingesetzt. Einzelheiten sind in Bundes- und Landesgesetzen geregelt. Das Konjunkturpaket gliedert sich in verschiedene Fördertöpfe, die aus der anliegenden Aufstellung ersichtlich sind. Als allgemein gültige Grundsätze sind zu nennen:

 

Ø      aus dem pauschalen Fördertopf (nach Einwohnerzahl) erhält die Stadt Lohne 718.399,00 Euro. Hinzu kommt ein Eigenanteil von 239.463,00 Euro, der sich nach der jeweiligen Steuereinnahmekraft berechnet (5 – 25 %).

 

Ø      aus dem Förderschwerpunkt „Schulinfrastruktur“ erhalten die Landkreise und Gemeinden Finanzmittel entsprechend den Schülerzahlen. Auf die Stadt Lohne entfallen 262.487,00 Euro für den Bau und die Ausstattung von Schulen und 88.736,00 Euro für die Medienausstattung. Diese Beträge sind um einen Eigenanteil von 10 % aufzustocken. Für die vorstehenden Fördermittel sind die Anträge für das Jahr 2009 bis zum 30.06.2009 beim Nds. Kultusministerium zu stellen.

 

Ø      es muss sich um zusätzliche Maßnahmen handeln, d. h. die Vorhaben dürfen nicht bereits im Haushalt 2009 finanziert sein. Die Zusätzlichkeit ist durch einen Nachtragshaushalt, beschränkt auf Maßnahmen des Konjunkturpaketes II, zu dokumentieren.

 

Ø      es ist keine Doppelförderung zulässig.

 

Ø      mindestens 50 % der Mittel sind in 2009 zu investieren und abzurufen.

 

Ø      mit den durch die Investitionspauschale finanzierten Maßnahmen darf erst am 27.01.2009 oder später begonnen worden sein.

 

Ø      zur beschleunigten Umsetzung des Konjunkturpaketes wird das Vergaberecht vereinfacht (Erhöhung der Wertgrenzen)

 

Durch die vorgesehene Änderung des Art. 104 b Grundgesetz wird die einschränkende Bindung des Mitteleinsatzes des Bundes an die eigene Gesetzgebungsbefugnis aufgegeben. Die Verwendung der Finanzhilfen unterliegt jedoch weiterhin den Beschränkungen des Zukunftsinvestitionsgesetzes des Bundes.

 

Um späteren Rückforderungen vorzubeugen und aus Gründen der Nachhaltigkeit sollten daher die Mittel aus dem „Pauschaltopf“ und aus dem „Förderschwerpunkt Schulinfrastruktur“ für energetische Maßnahmen an den Schulgebäuden eingesetzt werden.

 

Für die Mittel aus dem „Förderschwerpunkt Schulinfrastruktur – Mediengestaltung“ wird eine Verwendung für die EDV-Ausstattung der Grundschulen vorgeschlagen.

 

In der anliegenden Aufstellung sind Maßnahmen aufgelistet, die aus dem pauschalen Fördertopf und dem Förderschwerpunkt „Schulinfrastruktur“ finanziert werden können.

 

Bei den genannten Einzelmaßnahmen handelt es sich betragsmäßig um Kostenschätzungen, sodass sich noch Veränderungen ergeben können. Die in der anliegenden Liste enthaltenen Investitionsmaßnahmen mit den Förderbeträgen und dem Eigenanteil der Stadt Lohne werden in den 1. Nachtragshaushaltsplanentwurf übernommen. Wegen der Eilbedürftigkeit ist vorgesehen, den 1. Nachtragshaushalt 2009 in der Ratssitzung am 30.04.2009 zu beschließen.

 

Die rechtlichen Rahmenbedingungen und die vorgesehenen Baumaßnahmen aus dem pauschalen Fördertopf und dem Förderschwerpunkt Schulinfrastruktur wurden verwaltungsseitig vorgestellt. Nach Beantwortung von Fragen zu einzelnen Maßnahmen wurde dem Gesamtpaket zugestimmt.