Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 9

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das Gebiet zwischen Nordtangente, Vogtstraße bis Abzweig Brinkstraße, Lindenstraße bis Abzweig Schellohner Weg und Klapphakenstraße neu zu überplanen.


 

Ein Sprecher der SPD-Fraktion erläuterte den Antrag auf Überplanung des Gebietes zwischen Nordtangente, Vogtstraße bis Abzweig Brinkstraße, Lindenstraße bis Abzweig Schellohner Weg und Klapphakenstraße. Ziel der Überarbeitung sei die Anpassung der bisherigen Planung an die Realität unter gleichzeitiger Erarbeitung von Lösungsvorschlägen.

 

Der Antrag ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

Die Verwaltung erläuterte, dass bei der Entscheidung zu berücksichtigen sei, dass für Teile des zur Überplanung vorgeschlagenen Gebietes durchaus aktuelle Pläne bestehen bzw. Pläne sich in der Aufstellung befinden.

 

Der Schulstandort für berufsbildende Schulen, Fachoberschule, Real- und Hauptschulen sei aufgrund der Flächenknappheit an diesem Standort kaum weiter zu entwickeln. Ein Alternativstandort stehe nicht zur Verfügung. Eine Erforderlichkeit zur bauleitplanerischen Beordnung dieses Bereiches werde somit nicht gesehen.

 

Nordwestliche Teilbereiche, östlich der Keetstraße und südlich der Klapphakenstraße seien vor acht Jahren mit dem Bebauungsplan Nr. 20 E neu überplant worden. Die vorhandene Bebauung wie der Lidl-Markt, Wohn und Mischgebiete machen auch für die nächsten Jahrzehnte Sinn. Somit bestehe auch hier kein planerischer Handlungsbedarf.

 

Für die Beseitigung des in der Innenstadt vorhandenen Leerstandes sei die Bauleitplanung nicht das geeignete Instrument. Auch bei einer Überplanung dieses Bereiches würden Kerngebiete mit hohen baulichen Nutzungsziffern festgesetzt werden. Für potentielle Wohnnutzungen in den Erdgeschosslagen der Kerngebiete (MK) der Innenstadt liegt ein aktuelles Planungskonzept vor (P3 – Winter 2015).

 

Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 20 E – 1. Änderung ist bereits beschlossen. Diese Bauleitplanung wird die Umsiedlung des Famila Marktes auf die Hofstelle Küstermeyer planerisch beordnen.

 

Auf Grund der o. a. Bauleitplanungen (fertig gestellt bzw. in Arbeit) und den genannten Rahmenbedingen sei eine großflächige Bauleitplanung für den skizzierten Innenstadtbereich aus Sicht der Verwaltung nicht erforderlich.

 

Bürgermeister Gerdesmeyer machte deutlich, das der genannte Bereich keineswegs unterplant sei. Konzepte bzw. Bauleitplanung in diesem Bereich zu entwickeln, ohne das konkrete Anträge gestellt wurden, sei für die Entwicklung der Innenstadt nicht förderlich. In diesem Zusammenhang nannte Bürgermeister Gerdesmeyer verschiedene Baumaßnahmen, die in jüngster Zeit in der Innenstadt durchgeführt und Bebauungspläne entsprechend angepasst wurden.

 

Der Sprecher der SPD-Fraktion hob hervor, dass es dennoch erforderlich sei, die kreative Ausrichtung der Stadt zu verbessern.