Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 4, Enthaltungen: 2

Beschlussvorschlag:

 

Die Anbindung der Dreifeld-Sporthalle an die Vechtaer Straße erfolgt wie mit der Variante 1 vorgestellt und der Errichtung einer Fußgängersignalanlage als Querungshilfe. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob die Erschließung eines zukünftigen Wohngebietes über die Fläche des Parkplatzes der Sporthalle möglich ist.


 

Die Verwaltung erläuterte, dass zur Anbindung der geplanten Dreifeld-Sporthalle an die Vechtaer Straße L 845 zwei grundsätzliche Möglichkeiten der Erschließung untersucht wurden.

 

Die Varianten wurden anhand einer Präsentation vorgestellt. Die Anlage einer 8,00 m breiten Zufahrt (Variante 1) auf den Parkplatz der Sporthalle stellt sich demnach als weitaus kostengünstigere Variante dar, als die Herstellung eines Kreisverkehrsplatzes (Variante 2), von dem aus ein vierter Ast als Erschließungsstraße in westlicher Richtung geführt werden soll.

 

Variante 2 bietet im Gegensatz zur ersten Variante die Möglichkeit, die Fahrbahn der Meyerhofstraße vom Knotenpunkt Adenauerring/ Meyerhofstraße bis zur Einmündung in den Kreisverkehr zu begradigen. Die hierdurch entstehende Fläche nördlich des Sportplatzes könnte im Falle der Variante 2 für andere Nutzungen zur Verfügung stehen.

 

Von der Verwaltung wurde vorgeschlagen, bei Realisierung der Variante 1 eine Fußgängersignalanlage als Querungshilfe zu errichten.

 

Die Kosten für Variante 1 (mit Fußgängersignalanlage) belaufen sich auf ca. 94.000,-- €, die Kosten für Variante 2 auf ca. 916.000,-- €.

 

Angesichts der hohen Kosten für einen Kreisverkehrsplatz sprachen sich verschiedene Ausschussmitglieder dafür aus, zunächst die Variante 1 herzustellen. Andere Ausschussmitglieder vertraten die Auffassung, dass die Herstellung eines Kreisverkehrsplatzes langfristig die bessere Alternative sei.

 

Ein Ausschussmitglied regte an zu prüfen, ob die Erschließung eines zukünftigen Wohngebietes über die Fläche des Parkplatzes der Sporthalle möglich sei. Die Planung sollte entsprechend geändert werden.

 

Ein Ausschussmitglied stellte darauf hin den Antrag, die Angelegenheit zurückzustellen und nach entsprechender Prüfung erneut zu beraten.

 

Diesen Antrag lehnte der Ausschuss mit 5 Jastimmen und 7 Neinstimmen ab.