Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Enthaltungen: 2

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zum Auf- und Einbringen von Böden auf den angegebenen landwirtschaftlichen Flächen wird erteilt.


 

Die Verwaltung erläuterte, dass beantragt wurde, auf mehreren Ackerflächen, insgesamt ca. 4.100 m³, Sandboden aufzubringen bzw. einzuarbeiten. Auf den Flurstücken 29/2 und 33/1 der Flur 2 werden ca. 2.300 m³ Boden und auf dem Flurstück 80/5 ca. 1.800 m³ auf- bzw. eingearbeitet.

 

Die beantragte Maßnahme wurde zumindest überwiegend bereits durchgeführt (Nachgenehmigung). Abweichend von den Ausführungen im Antrag ist kein Landschaftsschutzgebiet betroffen. Gegenüber dem ursprünglich eingereichten Antrag ist auf dem Flurstück 80/5 vorgesehen, den Boden auf der gesamten Fläche zu verteilen, so dass die Auftragshöhe bei kleiner als 20 cm bleibt.

 

Sämtliche Auftragsflächen werden seit mehr als 10 Jahren ackerbaulich genutzt.

 

Dabei handelt es sich gemäß § 29 BauGB um ein Bauvorhaben, welches im Außenbereich ausgeführt werden soll. Aus naturschutzfachlicher Sicht bestehen nach Auskunft des Landkreises Vechta und der Hase-Wasseracht keine Bedenken.