Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 3, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zur Nutzungsänderung des landwirtschaftlichen Lagers zum Mastschweinestall und Nutzungsänderung des Rinderstalles zum landwirtschaftlichen Lager wird erteilt.


 

Die Verwaltung erläuterte, dass die Hofstelle im Außenbereich der Stadt Lohne liegt. In der Nachbarschaft befinden sich weitere Hofstellen mit Tierhaltung und auch sog. unbeteiligtes Wohnen, wobei letzteres aber einen landwirtschaftlichen Ursprung hat.

 

Auf der Hofstelle wird eine kleine Rinder- und Mastschweinehaltung betrieben, die aus 251 Mastschweine-, 19 Rinder- und 6 Kälberplätzen besteht. Beantragt ist die Aufgabe der gesamten Rinderhaltung und dafür ersatzweise eine moderate Erweiterung der Mastschweinehaltung auf dann insgesamt 344 Mastplätzen.

 

Die Erweiterung um 93 Mastschweineplätze soll im vorhandenen Gebäude Nr. 2 eingerichtet werden, welches zurzeit als landwirtschaftliches Lager genutzt wird.

 

Nach einer Mitteilung des Landkreises Vechta hat die Tierhaltung auf der Hofstelle im Bestand keine besonders große Immissionsauswirkung innerhalb der Nachbarschaft. Daran wird sich auch im jetzt beantragten Hofbetrieb nichts relevant verändern, da die Tierhaltung in etwa gleichem Umfang bestehen bleibt. Weiterhin teilt der Landkreis Vechta mit, dass aus Sicht des Immissionsschutzes keine Bedenken bezüglich einer Genehmigungserteilung bestehen. Im FNP ´80 der Stadt Lohne wird das Grundstück als landwirtschaftliche Fläche dargestellt und liegt im Ortsteil Südlohne.