Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zur Änderung der Abluftreinigungsanlage und Umnutzung der Flächenfilter für die Ställe 15, 19 a und 19 b wird erteilt.


 

Die Verwaltung erläuterte, dass die Änderung der Abluftreinigung auf RIMU-Filteranlage für die Ställe 15, 19 a und 19 b sowie Stilllegung des Biofilters am Gebäude Nr. 19 b beantragt wurde. Die Gebäude sind als Stallanlage genehmigt, die zurzeit gebaut bzw. geändert werden. Beantragt ist die genehmigte Abluftreinigungsanlage auf die neue RIMU-Anlage zu ändern.

 

Durch die beantragte Nutzungsänderung wird der Flächenfilter am Stall Nr. 19 a stillgelegt und als Abschlämmdepot genutzt. Der genehmigte Biofilter am Stall 19 b wird nicht mehr gebaut und durch den beantragten RIMU-Filter am Stall 15 ersetzt. Der Flächenfilter am Stall 15 wird nicht fertig gestellt, sondern als Auslauf für den Sauenstall umgenutzt.

 

Der Landkreis Vechta teilt zu dem Antrag mit, dass die Änderung der Abluftreinigungsanlage genehmigungsfähig ist.

 

Der Anlagenstandort liegt in Märschendorf im Außenbereich. Im Flächennutzungsplan ´80 der Stadt Lohne ist die Hofstelle als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Die Bauvorhaben sind gem. § 35 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen.