Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Enthaltungen: 3

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zu den beantragten Nutzungsänderungen wird erteilt.


 

Die Verwaltung erläuterte, dass die Änderung der Tierhaltung (Legehennen- und Mastschweinehaltung) innerhalb genehmigter Stallgebäude sowie die Änderung der genehmigten Abluftreinigungstechnik beantragt wurden.

 

Stall 1:

Änderung des genehmigten Legehennenstalles zu einem Mastschweinestall für 598 Mastschweineplätze, Einbau von Güllegruben/Kanälen sowie Errichtung einer Abluftreinigungsanlage mit RIMU-Filter mit Anschluss der Ställe 4 und 5.

 

Stall 2:

Nutzungsänderung des genehmigten Mastschweinestalles zu einem Legehennenstall für 17.000 Legehennen und Errichtung eines Wintergartens.

 

Entsprechend der vorliegenden Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz dürfen in der Tierhaltungsanlage insgesamt 35.631 Legehennen und 1.453 Mastschweineplätze betrieben werden. Die Abluft der gesamten Mastschweinehaltung wird über die zwei genehmigten Abluftreinigungsanlagen abgeleitet.

 

Beantragt ist die Änderung innerhalb der vorhandenen bzw. genehmigten, aber noch nicht errichteten Gebäude. Die Mastschweinehaltung wird um ca. 30 % reduziert und die Legehennenhaltung um ca. 12 % erhöht. Die Abluftreinigung wird von zwei auf eine Anlage reduziert. Die gesamte Abluftreinigung der Mastschweinehaltung wird hierüber abgeleitet. Der Tierbestand wird 39.896 Legehennen und 1.031 Mastschweineplätze betragen.

 

Der Landkreis Vechta hat einen Emissionsvergleich (Geruchsfracht) zwischen Bestand und Planung vorgenommen. Der Emissionsvergleich zeigt, dass sich im Planzustand gegenüber dem genehmigten Anlagenbetrieb die Geruchsemissionen leicht verringern. Die Geruchsemissionen reduzieren sich dabei von 5.523 GE/s auf ca. 5.409 GE/s. Die von der Anlage ausgehenden Ammoniakemissionen verhalten sich in ähnlichem Verhältnis.

 

Weiterhin teilt der Landkreis Vechta mit, dass aus Sicht des Immissionsschutzes bei der beantragten Anlagenänderung keine Bedenken bestehen.

 

Die Betriebsstelle liegt im Außenbereich der Stadt Lohne im Ortsteil Bokern-West und wird im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.