Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 19

Beschluss:

 

Zumindest für den Bereich der zerstörten Gebäude soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden.


Gruppensprecher Dr. Neubauer erläuterte den Antrag. Dabei ging er auf die Entwicklung der Firma Wiesenhof ein und gab die Häufigkeit von Bränden in Schlachtbetrieben zu Bedenken. Er wies auf die Auswirkungen auf die Kläranlage in Nordlohne hin und forderte Regelungen für die Zukunft.

 

Ratsvorsitzender Bockstette regte an, über die im Antrag genannten Punkte 1. bis 4. im Einzelnen zu beraten.

 

1. Aufstellung eines B-Planes (zumindest für den Bereich der zerstörten Gebäude):

 

Gruppensprecher Dr. Neubauer erinnerte an die gescheiterten Planungen für die Bereiche Parkplatz und Wasseraufbereitungsanlage. Mit einem Bebauungsplan erhoffte er sich langfristig mehr Einflussmöglichkeit des Rates.

Städt. Oberrat Kröger erläuterte, die Aufstellung eines Bebauungsplanes mache nur dann Sinn, wenn damit auch Änderungen geregelt werden. Zur Sicherung der Planung sei daher der Erlass einer Veränderungssperre ein Instrument um zu vermeiden, dass während des Planaufstellungsverfahrens durch den Wiederaufbau des Betriebes Fakten geschaffen werden, die den künftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes zuwiderlaufen. Während dieser Zeit ergebe sich daher für den Wiederaufbau ein Zeitverlust. Er wies darauf hin, dass der Betrieb einen Anspruch habe, den vorhandenen Rechtszustand wiederherzustellen. Zugrunde zu legen sei dann allerdings das aktuell geltende Baurecht, aktuelle Brandschutzvorschriften, Auflagen etc.

 

Über die Notwendigkeit eines Bebauungsplanes wurde kontrovers diskutiert. Dr. Neubauer betonte, dass damit keine Einschränkungen des Betriebes verbunden werden sollten. Gedacht sei vielmehr an die Steuerung einer darüber hinausgehenden, zukünftigen Entwicklung. Insofern sei seiner Ansicht nach keine Veränderungssperre erforderlich. Zur Frage, ob ein Planaufstellungsverfahren zeitliche Verzögerungen beim Wiederaufbau des Betriebes verursache, wurden ebenfalls kontroverse Ansichten geäußert.

 

Der Sprecher der SPD-Fraktion sah in einem Bauleitplanverfahren eine in gemeinsamen Gesprächen zu erarbeitende Diskussionsgrundlage für eine Erforschung der Ursachen des Brandes und eine Entwicklungsperspektiven des Betriebes. In diesem Sinne äußerte er sich enttäuscht darüber, dass kein Vertreter der Firma Wiesenhof zu dieser Ratssitzung gekommen ist.

In Wortmeldungen wurde wiederholt darauf hingewiesen, dass bei einem Wiederaufbau die Baugenehmigung unter Berücksichtigung des dann geltenden Baurechtes, der Brandschutzbestimmungen etc. erteilt wird.

 

Der Sprecher der CDU-Fraktion sprach sich im Hinblick auf zu erwartende Verzögerungen beim Wiederaufbau und den Anspruch der Firma Wiesenhof auf Wiederherstellung des vorhandenen Betriebes gegen eine Aufstellung eines Bebauungsplanes aus.

 

Letztlich fasste der Rat folgenden