Sitzung: 12.05.2016 Bau-, Verkehrs-, Planungs- und Umweltausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14
Vorlage: 61/131/2015/2
Beschlussempfehlung:
a)
Den
Vorschlägen der Verwaltung zur Behandlung der während der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen wird unter Abwägung der öffentlichen und
privaten Belange zugestimmt.
b)
Der
Bebauungsplan Nr. 90/I - 1. Änderung für den Bereich der ehem. Kaserne
„An den Landwehren“ der Stadt Lohne wird
als Satzung mit Begründung beschlossen.
Die Verwaltung erläuterte, dass der
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 90/I - 1. Änderung für den Bereich der ehem.
Kaserne „An den Landwehren“ von der Öffentlichkeit
in der Zeit vom 29.02.2016 bis zum 01.04.2016 im Rathaus der Stadt Lohne
eingesehen werden konnte. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange wurden über die Planung informiert und ihnen wurde Gelegenheit zur Stellungnahme
gegeben.
Während dieser Zeit sind von den Behörden und sonstigen Trägern
öffentlicher Belange lediglich Hinweise eingegangen; Bedenken zur Planung
wurden nicht geäußert. Von der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen
vorgetragen. Zu den vorgetragenen Stellungnahmen werden nachfolgende
Empfehlungen gegeben.
Landkreis Vechta vom 01.04.2016
Der Hinweis zur abweichenden Bauweise wird zur Kenntnis genommen. Die
Planunterlagen werden zur Klarstellung redaktionell wie folgt geändert: „Es
gilt die offene Bauweise, mit der Abweichung, dass Gebäude eine Länge von 50 m
überschreiten dürfen.“
Der Anregung zu den im Ursprungsplan festgesetzten Erhaltungs- und
Anpflanzflächen wird gefolgt. Die im Bebauungsplan Nr. 90/I festgesetzte
Erhaltungsfläche (Maßnahme A1) hat eine Größe von 757 m² und wird als
Kompensationsfläche im Verhältnis 1:1 außerhalb des Geltungsbereichs ersetzt.
Die Anpflanzfläche (Maßnahme A2) hat eine Größe von 1.133 m² und wird mit
einem Flächenanteil von 240 m² innerhalb und 893 m² außerhalb des
Geltungsbereichs ausgeglichen. Für den vorliegenden Bebauungsplan ergibt sich
somit ein Kompensationsbedarf von insgesamt 1.650 m². Die Begründung wird um
eine entsprechende Ausführung hierzu ergänzt. Die Ersatzfläche wird rechtzeitig
vor dem Satzungsbeschluss benannt. Die Art der Bepflanzung richtet sich nach
dem Grünordnungsplan zum Bebauungsplan Nr. 90/I, Kap. 6.2 Maßnahmen zum
Ausgleich und Ersatz von Eingriffen.
Der Anregung zur Anpassung der Anpflanzfläche B wird gefolgt. Die Fläche
wird auf eine Länge von 38 m, gemessen von der östlichen Grenze des
Geltungsbereichs, reduziert.
Der Anregung zur Aufnahme eines Hinweises zur Anwendung der
DIN 18920 wird gefolgt. Die Planunterlagen werden um einen Hinweis zum
Schutze der Gehölzstrukturen während der Bautätigkeit ergänzt.
Die Hinweise zur Regelung des Oberflächenwasserabflusses sowie der
allgemeine Hinweis zur Brandbekämpfung werden zur Kenntnis genommen. Die
Begründung wird entsprechend überarbeitet und redaktionell ergänzt. Die
Löschwasserversorgung wird im Rahmen der nachfolgenden Genehmigungsplanung
sichergestellt. Der genaue Standort des Hydranten wird mit der Feuerwehr Lohne
abgestimmt.
Nds. Landesbehörde für
Straßenbau und Verkehr, Osnabrück vom 08.03.2016
Die Hinweise zur Lage des Geltungsbereichs, zum Zu- und Abfahrtsverbot
sowie zum Immissionsschutz werden zur Kenntnis genommen. Die Planunterlagen
werden um einen entsprechenden Hinweis zu den Emissionen der Landesstraße 846
ergänzt.
Oldenburgisch-Ostfriesischer
Wasserverband vom 02.03.2016
Die Hinweise des OOWV zu den Erschließungsarbeiten, zur Löschwasserversorgung sowie zu geltenden DIN-Normen und Arbeitsblättern werden zur Kenntnis genommen und im Rahmen der Baumaßnahmen Berücksichtigung finden.
EWE Netz GmbH vom 31.03.2016
Die Hinweise der EWE Netz GmbH zu bestehenden Leitungen im Geltungsbereich werden zur Kenntnis genommen und im Rahmen der Baumaßnahmen Berücksichtigung finden.
Vodafone Kabel Deutschland
GmbH 30.03.2016
Der Hinweis zur Erschließung des Gebietes wird zur Kenntnis genommen und
bei Bedarf im Rahmen der Baumaßnahmen berücksichtigt.