Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zur beantragten Nutzungsänderung der landwirtschaftlichen Scheune in eine Wohnnutzung wird erteilt.

 


Die Verwaltung erläuterte, dass beantragt wurde, über einen Bauvorbescheid die Nutzungsänderung einer landwirtschaftlichen Scheune zu einem Wohnhaus zu erhalten. Das Bauvorhaben ist gemäß § 35 Abs. 4 Nr. 1 BauGB zu beurteilen. Die Änderung der bisherigen Nutzung eines landwirtschaftlichen Gebäudes ist unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Danach dürfen bei der Umnutzung zu Wohnzwecken neben den bisher zulässigen Wohnungen höchstens drei Wohnungen je Hofstelle entstehen. Außerdem ist eine Verpflichtung zu übernehmen, keine Neubebauung als Ersatz für die aufgegebene landwirtschaftliche Nutzung vorzunehmen.

 

Das Gebäude liegt in der Ortslage Bokern-West und ist im FNP ’80 der Stadt Lohne als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.