Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13

Beschlussempfehlung:

 

Der Reit- und Fahrverein Lohne e.V. erhält für die Sanierung des Dachs der alten Reithalle einen Zuschuss in Höhe von 75 %, maximal jedoch 131.250,00 Euro.

Der Betrag ist im Nachtragshaushalt 2016 zu beordnen.


Sachverhalt:

 

Der Reit- und Fahrverein Lohne e.V. beantragte mit Schreiben vom 28.08.2015 einen Zuschuss für die Gewährung eines Zuschusses für die Sanierung des Daches der alten Reithalle in Bokern. Das Dach der über 40 Jahre alten Halle ist sanierungsbedürftig, nicht mehr regendicht und 2014 bei einem Sturm schon auf einer Fläche von ca. 15 m² heruntergeweht worden. Sowohl aus Gründen der akuten Sicherheit für die Hallenbenutzer als auch zur Werterhaltung der Halle sei eine fast komplette Erneuerung des Daches nötig.

 

Das städtische Bauamt sieht ebenfalls die Notwendigkeit einer Erneuerung des Daches. Eine Sanierung nur des alten Teils, ohne den 1999 getätigten Anbau, sei nicht sinnvoll.

 

Im Antrag wurde die notwendige Bausumme abstrakt mit „> 100.000 Euro“ beziffert. Nach der jetzt erfolgten Vorlage von Angeboten dreier Fachfirmen belaufen sich die Kosten alleine für die Dacharbeiten auf voraussichtlich mindestens 175.000 Euro. Während die Binder erhalten bleiben können, müssen neben dem Lichtband und den Sandwichplatten auch sämtliche Koppelpfetten ersetzt werden, was im August 2015 vom Verein noch nicht so eingeschätzt wurde.

In dem genannten Betrag sind aber weder Ausgaben für weitere Gewerke (z.B. notwendige Elektroarbeiten) noch Nebenkosten für einen Architekten oder ein Baugenehmigungsverfahren enthalten. Nach Ansicht des Bauamtes besteht daher ein nicht zu unterschätzendes Kostenrisiko nach oben.


 

Laut § 4 der Richtlinien der Stadt Lohne über die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung vereinseigener Sportstätten in Lohne können Sportvereinen für den Neubau, die Erweiterung, die Sanierung und die damit in Zusammenhang stehende Ausstattung Zuschüsse gewährt werden. Sanierungsmaßnahmen sind nur dann förderungsfähig, wenn sie über den gewöhnlichen Unterhaltungsaufwand hinausgehen. Die Zuschussbewilligung erfolgt in Form eines Festbetrages auf der Grundlage einer Kostenschätzung bzw. Kostenberechnung nach DIN 276. Baukosten, die die von der Stadt Lohne anerkannte Kostenanschlagssumme übersteigen, bleiben bei der Berechnung des Zuschusses unberücksichtigt und sind anderweitig zu finanzieren.

 

 

Die Zuschusshöhe beträgt laut § 5 der o.g. Sportförderrichtlinien für Neubau- und Erweiterungsmaßnahmen für den Reit- Fahrverein Lohne e.V. 50%. Für notwendige Sanierungsmaßnahmen an stadteigenen bzw. langfristig angepachteten Sportanlagen beträgt der Zuschuss 75%.

In den mit dem Verein geführten Vorgesprächen war wegen der Sanierung von einer Bezuschussung von 75% ausgegangen worden. Der Wortlaut der Richtlinie lässt hier jedoch eine Lücke, da die zu sanierende Halle vereinseigen und somit weder stadteigen noch langfristig angepachtet ist, aber auch weder ein Neubau noch eine Erweiterung vorliegt. Das Erbbaugrundstück gehört der Stadt Lohne, so dass die Anwendung einer 75%-Förderung der üblichen Anwendung der Richtlinie am nächsten kommt.

 

 

Die Verwaltung teilte auf Anfrage mit, dass keine weiteren Fälle bekannt seien, in denen ein Sanierungsbedarf für ein vereinseigenes Gebäude besteht, dass auf einem städtischen Erbbaugrundstück errichtet wurde. Für die Schützenhalle Märschendorf und das Dorfplatzgebäude Rießel, die eine vergleichbare rechtliche Ausgangslage haben, sei kein Sanierungsbedarf bewusst. Von der SPD-Fraktion wurde angeregt, die in der Vorlage dargestellte Lücke in der Sportförderrichtlinie zu schließen. Vertreter der CDU- und der SPD-Fraktion erklärten sich mit einer 75%-Förderung einverstanden, wobei aber der Betrag von 131.250,- Euro die absolute Obergrenze darstelle.