Sitzung: 03.05.2016 Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Wirtschaftsförderung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13
Vorlage: 20/158/2016
Beschlus
Der Reit- und Fahrverein Lohne e.V. erhält für die Sanierung des Dachs
der alten Reithalle einen Zuschuss in Höhe von 75 %, maximal jedoch 131.250,00
Euro.
Der Betrag ist im Nachtragshaushalt 2016 zu beordnen.
Sachverhalt:
Der Reit- und Fahrverein Lohne e.V. beantragte mit Schreiben vom
28.08.2015 einen Zuschuss für die Gewährung eines Zuschus
Das städtische Bauamt sieht ebenfalls die Notwendigkeit einer Erneuerung
des Daches. Eine Sanierung nur des alten Teils, ohne den 1999 getätigten Anbau,
Im Antrag wurde die notwendige Bausumme abstrakt mit „> 100.000 Euro“
beziffert. Nach der jetzt erfolgten Vorlage von Angeboten dreier Fachfirmen
belaufen sich die Kosten alleine für die Dacharbeiten auf voraussichtlich mindestens
175.000 Euro. Während die Binder erhalten bleiben können, müs
In dem genannten Betrag sind aber weder Ausgaben für weitere Gewerke
(z.B. notwendige Elektroarbeiten) noch Nebenkosten für einen Architekten oder
ein Baugenehmigungsverfahren enthalten. Nach Ansicht des Bauamtes besteht daher
ein nicht zu unterschätzendes Kostenrisiko nach oben.
Laut § 4 der Richtlinien der Stadt Lohne über die Gewährung von Zuschüs
Die Zuschusshöhe beträgt laut § 5 der o.g. Sportförderrichtlinien für
Neubau- und Erweiterungsmaßnahmen für den Reit- Fahrverein Lohne e.V. 50%.
Für notwendige Sanierungsmaßnahmen an stadteigenen bzw. langfristig
angepachteten Sportanlagen beträgt der Zuschuss 75%.
In den mit dem Verein geführten
Vorgesprächen war wegen der Sanierung von einer Bezuschussung von 75% ausgegangen
worden. Der Wortlaut der Richtlinie lässt hier jedoch eine Lücke, da die zu
sanierende Halle verein
Die Verwaltung teilte auf Anfrage mit, dass
keine weiteren Fälle bekannt seien, in denen ein Sanierungsbedarf für ein
vereinseigenes Gebäude besteht, dass auf einem städtischen Erbbaugrundstück
errichtet wurde. Für die Schützenhalle Märschendorf und das Dorfplatzgebäude
Rießel, die eine vergleichbare rechtliche Ausgangslage haben, sei kein
Sanierungsbedarf bewusst. Von der SPD-Fraktion wurde angeregt, die in der
Vorlage dargestellte Lücke in der Sportförderrichtlinie zu schließen. Vertreter
der CDU- und der SPD-Fraktion erklärten sich mit einer 75%-Förderung einverstanden,
wobei aber der Betrag von 131.250,- Euro die absolute Obergrenze darstelle.