Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13

Beschlussvorschlag:

 

Der SV SW Kroge Ehrendorf e.V. erhält für die Anschaffung eines Treckers einen Zuschuss in Höhe von 1/3 der nachgewiesenen Anschaffungskosten, maximal jedoch 11.830 Euro.

Das beantragte zinslose Darlehen über 15.000 Euro zur Finanzierung der Liquiditätslücke wird nicht gewährt.


Sachverhalt:

 

Der SV SW Kroge-Ehrendorf e.V. beantragt mit Schreiben vom 28.3.2016 die Übernahme von Kosten für die Anschaffung eines neuen Traktors der Marke Kubota mit Mähgerät. Der bisher genutzte Trecker der Marke Cormick ist aufgrund seines Alters von fast 50 Jahren nicht mehr nutzbar.

Gemäß den städtischen Sportförderrichtlinien gewährt die Stadt Lohne Sportvereinen für die Anschaffung von Geräten einen Zuschuss in Höhe von 1/3 der Kosten.

Für die Trecker-/Mähgerät-Kombination wurde ein Anschaffungspreis von ca. 35.500 Euro ermittelt. Dieser erscheint bei der nötigen Ausstattung für ein Neugerät vertretbar.

 

Der Verein macht geltend, dass die Ausgabe in dieser Höhe für den Verein nicht vorhergesehen war und daher keine ausreichenden Mittel vorhanden seien. Er beantragt daher zusätzlich zur 1/3-Förderung die Vergabe eines zinslosen Darlehens durch die Stadt Lohne in Höhe von 15.000 Euro, um die Finanzierung zu optimieren.

Die Sportförderrichtlinien sehen seit 2012 ausdrücklich vor, dass zinslose Darlehen nicht mehr an Sportvereine vergeben werden sollen. Im Einzelfall soll die Übernahme einer Bürgschaft in Betracht kommen, wobei dies in diesem Fall angesichts der konkreten Höhe des im Raum stehenden Betrags und der ohnehin niedrigen Kreditzinsen ebenfalls nicht als zielführend angesehen wird.