Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Enthaltungen: 3

Beschlussvorschlag:

 

a)   Den Vorschlägen der Verwaltung zur Behandlung der während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Anregungen wird nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange zugestimmt.

 

b)    Dem geänderten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 80/I - 2. Änderung für den Bereich nördlich der Dinklager Str. L 845/ östlich Rießeler Flur wird zugestimmt. Die öffentliche Auslegung der Entwurfsunterlagen wird beschlossen.

 


 

Die Verwaltung erläuterte, dass der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 80/I - 2. Änderung für den Bereich nördlich der Dinklager Str. L 845/ östlich Rießeler Flur von der Öffentlichkeit in der Zeit vom 21.03.2016 bis zum 15.04.2016 im Rathaus der Stadt Lohne eingesehen werden konnte. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden von der Planung informiert und ihnen wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Im Rahmen dieser frühzeitigen Beteiligung wurden sowohl von den Behörden als auch von der Öffentlichkeit Stellungnahmen vorgetragen. Zu den Anregungen und Hinweisen werden nachfolgende Empfehlungen gegeben.

 

Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, statt Sondergebiet (SO) ein Mischgebiet (MI) festzusetzen, dass im Übrigen auch der umgebenden Bebauung entsprechen würde.

 

Landkreis Vechta vom 13.04.2016

Die Hinweise des Landkreises Vechta zur Vereinbarkeit der Planung mit den Zielen der Raumordnung, zu den textlichen Festsetzungen sowie zum Einzelhandelskonzept 2008 werden zur Kenntnis genommen und im weiteren Verfahren berücksichtigt. Die Art der baulichen Nutzung soll für das weitere Verfahren in Mischgebiet (MI) geändert werden; die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen werden entsprechend überarbeitet.

Der Anregung, den östlichen Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 80/I in den vorliegenden Geltungsbereich einzubeziehen, wird nicht gefolgt, da hierfür keine städtebauliche Notwendigkeit besteht.

Die Hinweise zu den Anpflanzflächen, zur Errichtung von Stellplätzen sowie zu den ursprünglich geplanten Randsortimenten werden zur Kenntnis genommen und im weiteren Verfahren berücksichtigt.

 

 

Oldenburgische Industrie- und Handelskammer vom 15.04.2016

Die Anregungen und Hinweise der Oldenburgischen Industrie- und Handelskammer zu den ursprünglich geplanten Sortimenten, zum Einzelhandelskonzept 2008, zu den möglichen Auswirkungen der ursprünglichen Planung auf zentrale Versorgungsbereiche werden zur Kenntnis genommen.

Um ein möglichst breites Angebot für verschiedene Nutzungsformen im Plangebiet zu erhalten, soll die Art der baulichen Nutzung für das weitere Verfahren von Sondergebiet (SO) in Mischgebiet (MI) geändert werden. Dabei sollen einerseits die Wohnbedürfnisse der Bevölkerung und andererseits die Belange der Wirtschaft, insbesondere ihrer mittelständischen Struktur gestärkt werden. In dem geplanten Mischgebiet sollen die Nutzungen gem. § 6 Abs. 2 Nr. 1 bis Nr. 7 BauNVO – mit Ausnahme von Vergnügungsstätten – zulässig sein. Die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen werden entsprechend überarbeitet.

 

 

Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Osnabrück vom 05.04.2016

Der Hinweis der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Osnabrück wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Oldenburgisch-Ostfriesischer Wasserverband vom 04.04.2016

Die Hinweise des OOWV zu den Erschließungsarbeiten, zur Löschwasservorhaltung sowie zur Einhaltung der geltenden Richtlinien werden zur Kenntnis genommen und im weiteren Planverfahren berücksichtigt.

 

 

Bürger 1 und Bürger 2 vom 05.04.2016

Die Hinweise zur Nutzung des im Geltungsbereich vorhandenen Gebäudes, zu den ursprünglich geplanten Sortimenten und Verkaufsflächengrößen sowie zu den möglichen Auswirkungen der ursprünglichen Planung auf den zentralen Versorgungsbereich der Stadt Lohne werden zur Kenntnis genommen.

Um ein möglichst breites Angebot für verschiedene Nutzungsformen im Plangebiet zu erhalten, soll die Art der baulichen Nutzung für das weitere Verfahren von Sondergebiet (SO) in Mischgebiet (MI) geändert werden. Dabei sollen einerseits die Wohnbedürfnisse der Bevölkerung und andererseits die Belange der Wirtschaft, insbesondere ihrer mittelständischen Struktur gestärkt werden. In dem geplanten Mischgebiet sollen die Nutzungen gem. § 6 Abs. 2 Nr. 1 bis Nr. 7 BauNVO – mit Ausnahme von Vergnügungsstätten – zulässig sein. Die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen werden entsprechend überarbeitet.

 

 

Nur Bürger 2 vom 05.04.2016

Die Hinweise zur Berechnung der in der Begründung angegebenen Grundrissflächen werden zur Kenntnis genommen.

Die Hinweise zum Nachweis der erforderlichen Einstellplätze betreffen das Bauordnungsrecht und sind nicht Gegenstand der vorliegenden Bauleitplanung.

 

In der Aussprache führte ein Ausschussmitglied mit Hinweis auf die Stellungnahme der IHK aus, dass die beabsichtigte Nutzung besser innenstadtnah entwickelt werden sollte.

 

Auf entsprechende Anfrage erläuterte die Verwaltung, dass das Einzelhandelskonzept der Stadt Lohne neu erstellt werden soll.

 

Bürgermeister Gerdesmeyer wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass in vielen Kommunen ein Einzelhandelskonzept wie in Lohne nicht vorhanden sei und wies auf die oftmals formalen Stellungnahmen der IHK hin.