Sitzung: 07.06.2016 Bau-, Verkehrs-, Planungs- und Umweltausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 1
Vorlage: 61/142/2015/2
Beschlussempfehlung:
a)
Den
Vorschlägen der Verwaltung zur Behandlung der während der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen wird unter Abwägung der öffentlichen und
privaten Belange zugestimmt.
b)
Der
Bebauungsplan Nr. 90/I - 2. Änderung für den Bereich Von-Stauffenberg-Straße/
Bergweg der Stadt Lohne wird als
Satzung mit Begründung beschlossen.
Die Verwaltung erläuterte, dass der
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 90/I - 2. Änderung für den Bereich Von-Stauffenberg-Straße/
Bergweg von der Öffentlichkeit in der Zeit vom
11.04.2016 bis zum 06.05.2016 im Rathaus der Stadt Lohne eingesehen werden
konnte. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden über die
Planung informiert und ihnen wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Während dieser Zeit sind von den Behörden und sonstigen Trägern
öffentlicher Belange lediglich Hinweise eingegangen; Bedenken zur Planung wurden
nicht geäußert. Von der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen vorgetragen.
Zu den vorgetragenen Stellungnahmen werden nachfolgende Empfehlungen
gegeben.
Landkreis Vechta vom 06.05.2016
Der Hinweis zur Überplanung von Einzelbäumen wird zur Kenntnis genommen.
Bei den im Ursprungsbebauungsplan Nr. 90/I als zu erhalten festgesetzten
Einzelbäumen handelt es sich nicht um Kompensationsmaßnahmen oder sonstige Maßnahmen
zum Schutz, zur Pflege bzw. Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft. Das im
Geltungsbereich vorhandene Regenrückhaltebecken soll nicht verändert werden.
Der vorliegende Bebauungsplan verfolgt Ziele der Innenentwicklung der Stadt
Lohne und wird daher gem. § 13a Abs. 1 BauGB im beschleunigten
Verfahren aufgestellt. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB gelten im
beschleunigten Verfahren Eingriffe, die auf Grund der Aufstellung des Bebauungsplanes
zu erwarten sind, als bereits erfolgt oder zulässig. Eine Änderung der
Planunterlagen ist daher nicht erforderlich.
Die Hinweise zum Artenschutz und zur Regelung des
Oberflächenwasserabflusses werden zur Kenntnis genommen. Die Begründung wird
entsprechend überarbeitet und redaktionell ergänzt.
Der Hinweis zum Regenrückhaltebecken wird zur Kenntnis genommen und an
den Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverband weitergeleitet.
Nds. Landesbehörde für
Straßenbau und Verkehr, Osnabrück vom 20.04.2016
Der Hinweis zum Immissionsschutz wird zur Kenntnis genommen. Die Planunterlagen
werden um einen entsprechenden Hinweis zu den Emissionen der Landesstraße 846 ergänzt.
Oldenburgisch-Ostfriesischer
Wasserverband vom 11.04.2016
Die Hinweise des OOWV zu den Erschließungsarbeiten, zur Löschwasserversorgung sowie zu geltenden DIN-Normen und Arbeitsblättern werden zur Kenntnis genommen und im Rahmen der Baumaßnahmen Berücksichtigung finden.
EWE Netz GmbH vom 09.05.2016
Die Hinweise der EWE Netz GmbH zu bestehenden Leitungen im Geltungsbereich werden zur Kenntnis genommen und im Rahmen der Baumaßnahmen Berücksichtigung finden.