Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 1

Beschlussempfehlung:

 

a)    Den Vorschlägen der Verwaltung zur Behandlung der während der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen wird unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange zugestimmt.

 

b)    Der Bebauungsplan Nr. 90/I - 2. Änderung für den Bereich Von-Stauffenberg-Straße/ Bergweg der Stadt Lohne wird als Satzung mit Begründung beschlossen.

 

 


 

Die Verwaltung erläuterte, dass der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 90/I - 2. Änderung für den Bereich Von-Stauffenberg-Straße/ Bergweg von der Öffentlichkeit in der Zeit vom 11.04.2016 bis zum 06.05.2016 im Rathaus der Stadt Lohne eingesehen werden konnte. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden über die Planung informiert und ihnen wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

 

Während dieser Zeit sind von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange lediglich Hinweise eingegangen; Bedenken zur Planung wurden nicht geäußert. Von der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen vorgetragen. Zu den vorgetragenen Stellungnahmen werden nachfolgende Empfehlungen gegeben.

 

Landkreis Vechta vom 06.05.2016

Der Hinweis zur Überplanung von Einzelbäumen wird zur Kenntnis genommen.

Bei den im Ursprungsbebauungsplan Nr. 90/I als zu erhalten festgesetzten Einzelbäumen handelt es sich nicht um Kompensationsmaßnahmen oder sonstige Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege bzw. Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft. Das im Geltungsbereich vorhandene Regenrückhaltebecken soll nicht verändert werden. Der vorliegende Bebauungsplan verfolgt Ziele der Innenentwicklung der Stadt Lohne und wird daher gem. § 13a Abs. 1 BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB gelten im beschleunigten Verfahren Eingriffe, die auf Grund der Aufstellung des Bebauungsplanes zu erwarten sind, als bereits erfolgt oder zulässig. Eine Änderung der Planunterlagen ist daher nicht erforderlich.

Die Hinweise zum Artenschutz und zur Regelung des Oberflächenwasserabflusses werden zur Kenntnis genommen. Die Begründung wird entsprechend überarbeitet und redaktionell ergänzt.

Der Hinweis zum Regenrückhaltebecken wird zur Kenntnis genommen und an den Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverband weitergeleitet.

 

Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Osnabrück vom 20.04.2016

Der Hinweis zum Immissionsschutz wird zur Kenntnis genommen. Die Planunterlagen werden um einen entsprechenden Hinweis zu den Emissionen der Landesstraße 846 ergänzt.

 

Oldenburgisch-Ostfriesischer Wasserverband vom 11.04.2016

Die Hinweise des OOWV zu den Erschließungsarbeiten, zur Löschwasserversorgung sowie zu geltenden DIN-Normen und Arbeitsblättern werden zur Kenntnis genommen und im Rahmen der Baumaßnahmen Berücksichtigung finden.

 

EWE Netz GmbH vom 09.05.2016

Die Hinweise der EWE Netz GmbH zu bestehenden Leitungen im Geltungsbereich werden zur Kenntnis genommen und im Rahmen der Baumaßnahmen Berücksichtigung finden.