Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Enthaltungen: 1

Beschlussempfehlung:

 

a)  Den Vorschlägen der Verwaltung zur Behandlung der während der öffentlichen Auslegung vorgetragenen Stellungnahmen unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange wird zugestimmt.

b)  Der Bebauungsplan Nr. 107 – 1. Änderung „Von-Dorgelo-Straße“ sowie die Begründung hierzu wird als Satzung beschlossen.

 


 

Die Verwaltung erläuterte, dass der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 107 – 1. Änderung „Von-Dorgelo-Straße“ sowie die Begründung vom 12.03.2016 bis zum 25.04.2016 im Rathaus der Stadt Lohne öffentlich ausgelegt waren.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden von der Planung informiert und ihnen wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

 

Die Stellungnahmen sind dem Protokoll als Anlage beigefügt. Zu den vorgetragenen Stellungnahmen werden nachfolgende Empfehlungen gegeben.

 

 

Landkreis Vechta vom 13.08.2015

 

Zum Städtebau:

Die Hinweise des Landkreises Vechta werden zur Kenntnis genommen. Der Geltungsbereich des Plangebietes liegt innerhalb des Stadtgebietes an einer Hauptverkehrsstraße, die allerdings auf Grund der Verbindung des Südrings auf den Bergweg ihre Funktion als wesentliche Ausfallstraße Richtung Süden an den Bergweg abgegeben hat. So ist der hier erhobene DTV-Wert von 6.100 Verkehrsbewegungen pro Tag (Verkehrsanalyse 2012, VEP 2013) nicht höher als z.B. an der Lindenstraße (DTV 6.300/d) und erheblich geringer als innerörtliche Hauptverkehrsstraßen wie Brinkstraße (DTV 10.500/d) oder Vogtstraße (DTV 11.000/d). An den zuletzt genannten Straßen sind in den letzen Jahren mehrfach größere Wohnbauvorhaben geplant, genehmigt und inzwischen bezogen worden. Mit den erforderlichen schalltechnischen Gutachten und der Festsetzung von Lärmpegelbereichen sowie weiterer schalltechnischer Festsetzungen sind Konflikte zwischen der Verkehrsnutzung auf der Steinfelder Straße und der geplanten Wohnnutzung nicht zu erwarten. Darüber hinaus wird bereits in einer Entfernung von lediglich 25 m zur Steinfelder Straße der Lärmpegelbereich II erreicht, dessen Schalldämmanforderungen von Außenbauteilen bereits bei Beachtung der Energieeinsparverordnung gewährleistet sind. Der westliche Teilbereich des Mischgebietes liegt in einer Entfernung von über 100 m zur Steinfelder Straße, so dass in diesem Teilbereich mit keinen erheblichen Schalleinwirkungen zu rechnen ist.

Auf Grund des erheblichen Bedarfs an Wohnungen ist die Stadt Lohne der Ansicht, dass vorhandene bereits erschlossene Flächen hierfür eher genutzt werden sollten, als im Außenbereich gelegene landwirtschaftliche Flächen neu zu versiegeln. Dies entspricht auch der naturschutzfachlichen Vorgabe zur Schonung der Ressource Boden. Darüber hinaus ist festzustellen, dass dieses Baugebiet dichter zur Innenstadt und zu Gemeinbedarfseinrichtungen liegt als das Neubaugebiet „Nördlich Voßbergstraße“. Eine öffentliche Bushaltestelle befindet sich in ca. 200 m Entfernung (Luftlinie) am Bergweg. Darüber hinaus ist eine Anbindung über das Verkehrssystem „Moobil+“ zur Innenstadt gewährleistet.

Ein Vorhabenbezogener Bebauungsplan wird nicht in Erwägung gezogen, da auch weiterhin freie Flächen im Plangebiet im Rahmen dieser Angebotsplanung für unterschiedliche Nutzungen zur Verfügung gestellt werden sollen.

 

Öffentlicher Personennahverkehr;

Die Begründung wird hinsichtlich der Erreichbarkeit und der Nutzbarkeit des ÖPNV an dem vorliegenden Standort ergänzt.

 

Klimaschutz und Klimaanpassung:

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und nach Möglichkeit bei der Vergabe der Baugrundstücke berücksichtigt. Darüber hinaus wird schon bei der Erstellung von verdichteteren Wohnformen ein Beitrag zum Klimaschutz geleitstet (im Verhältnis zu Einfamilienhausbebauung). Im Bebauungsplan sind auch Festsetzungen zu Anpflanzungen und Begrünungen eingeflossen, die sich positiv auf das Kleinklima im Plangebiet auswirken werden.

 

OOWV vom 21.04.2016

 

Die Hinweise des OOWV werden zur Kenntnis genommen und falls erforderlich im Rahmen der Erschließungsplanung berücksichtigt.