Beschluss: zurückgestellt

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 3

 

Die Verwaltung erläuterte, dass auf den Grundstücken Landwehrstraße 81-83 sich ein Gewerbebetrieb zur Herstellung von Steinprodukten befindet. Da dieser Betrieb langfristig an einem anderen Standort weitergeführt werden soll, hat der Eigentümer ein Interesse daran, auf der Fläche Wohngebäude zu errichten. Um das Vorhaben realisieren zu können, wäre die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit dem Ziel, ein allgemeines Wohngebiet (WA) / Mischgebiet (MI) festzusetzen, erforderlich. Für den Bereich nördlich der Landwehrstraße, östlich der Landesstraße 846 Bergweg wurde bisher kein Bebauungsplan aufgestellt. Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Lohne sind die betreffenden Grundstücke als gewerbliche Bauflächen (G) dargestellt.

 

Die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes führt zu einer deutlichen Einschränkung der bisher zulässigen Nutzung auf den westlich gelegenen Grundstücken. Um beurteilen zu können, welche Teilflächen als allgemeines Wohngebiet bzw. als Mischgebiet überplant werden können, soll zunächst ein Schallgutachten in Auftrag gegeben werden. Die Planungskosten sowie die Kosten für Fachgutachten sind vom Investor zu tragen.

 

In der Aussprache wandten sich verschiedene Ausschussmitglieder gegen eine Ausweisung als Wohnbaufläche. Denkbar wäre auch, die gewerbliche Nutzung für kleinere bis mittlere Gewerbebetriebe beizubehalten.

 

Ein Ausschussmitglied stellte daraufhin den Antrag, die Angelegenheit zurückzustellen und zunächst in den Fraktionen zu beraten.