Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 4

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zu den beantragten landwirtschaftlichen Bauvorhaben wird erteilt.


 

Die Verwaltung erläuterte, dass der Teilabbruch eines Mastschweinestalles (Nr. 1) und der Neubau eines Mastbullenstalles für 50 Mastbullen (Nr. 1a) am Abbruchstandort beantragt wurde. Zusätzlich ist die Änderung der Einrichtung im Mastschweinestall Nr. 11 mit einer Erhöhung um 74 Mastschweineplätze, die Errichtung eines Getreidelagers auf einer vorhandenen Silageplatte und Herstellung von Stützwänden.

 

Auf der Hofstelle sind derzeit neben einer Rinderhaltung (102 Jungrinder) insgesamt 1970 Mastschweineplätze genehmigt. Beantragt ist die Mastschweineplätze von 1970 um 195 Mastplätze auf 1175 Schweinemastplätze zu reduzieren.

 

Die emissionsrelevanten GV Einheiten werden durch die Änderung erkennbar verringert. Es werden somit auch die von den Stallanlagen ausgehende Geruchs- und Ammoniakemissionen im Vergleich zum genehmigten Bestand reduziert. Der Landkreis Vechta teilt hierzu mit, dass bezüglich einer Genehmigungserteilung aus Sicht des Immissionsschutzes keine Bedenken bestehen.

 

Die Hofstelle Ehrendorfer Straße 9 liegt im Außenbereich der Stadt Lohne in Nachbarschaft einer weiteren Hofstelle, auf der ebenfalls intensive Mastschweinehaltung betrieben wird. Der Betrieb liegt in der Ortslage Ehrendorf und wird im Flächennutzungsplan der Stadt Lohne als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.