Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zur Nutzungsänderung des Bullenstalles zum landwirtschaftlichen Lager wird erteilt.


 

Die Verwaltung erläuterte, dass die Nutzungsänderung eines Bullenstalles zu einer Lagerhalle auf der Hofstelle An der Grotte 5 beantragt wurde. Laut Mitteilung des Planungsbüros wird der Antragsteller landwirtschaftliche Geräte in dem Bullenstall abstellen. Die Nutzungsänderung des Bullenstalles ist zulässig und genehmigungsfähig und wird gem. § 35 BauGB beurteilt.

 

Die Hofstelle liegt im Außenbereich der Stadt Lohne in der Ortslage Nordlohne und wird im Flächennutzungsplan ´80 der Stadt Lohne als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.

 

Auf entsprechende Anfrage erläuterte die Verwaltung, dass eine anderweitige Nutzung gegen die Baugenehmigung verstoßen würde.

 

Ausschussmitglied Blömer war während der Beschlussfassung nicht anwesend.