Sitzung: 22.06.2016 RAT
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 27, Nein: 3
Vorlage: 61/056/2013/4
Beschluss:
a) Den Vorschlägen der Verwaltung zur Behandlung der während der öffentlichen
Auslegung sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange vorgetragenen Anregungen wird nach Abwägung der öffentlichen und
privaten Belange zugestimmt.
b) Die 65. Änderung des
Flächennutzungsplanes „Steuerung von Windkraftanlagen“ wird mit Begründung
beschlossen.
c) Die Bürgerbeteiligung wird wie vorgestellt umgesetzt.
Ausschussvorsitzender
Rottinghaus trug die Empfehlung des Bauausschusses vor.
Städt. Oberrat
Kröger erinnerte an die Forderungen in den Beratungen, die Bürger stärker an
der Windkraftanlage partizipieren zu lassen. Insbesondere sollten den
unmittelbar betroffenen Anwohnern Möglichkeiten eingeräumt werden. Auf Anfrage
hat die Windkraft Krimpenfort GmbH daher ein erweitertes Angebot vorgelegt. Er
benannte die Eckdaten der Windsparbriefe mit einem Volumen von 1.500.000,00 €
bei einer zehnjährigen Laufzeit mit 4 % Verzinsung pro Jahr. Zur Hälfte sollten
diese Windsparbriefe von Bürgern im unmittelbaren Umfeld der Windkraftanlagen –
vorgesehen ist eine Entfernung von 1,5 Kilometern der Anwohner zur Anlage – und
im Übrigen von Lohner Bürgern gezeichnet werden können. Denkbar wäre auch,
einen Teil der Bürgeranteile gemeinnützigen Einrichtungen wie der Lohner Bürgerstiftung
oder der Aloys-Diekstall-Stiftung vorzubehalten. Hierfür könnte ein Volumen von
300.000,00 € aus dem Teil der Windsparbriefe für Bürger herausgelöst werden,
die weiter als 1,5 Kilometer von der Windkraftanlage entfernt wohnen.
Der Sprecher der
Ratsgruppe Lohner wies darauf hin, dass die nunmehr vorgesehene Fläche im
Auswahlverfahren auch vom NABU als Fläche mit dem geringsten Eingriff in den Naturhaushalt
dargestellt wurde.
Zu Fragen nach den Vergabemodalitäten
für die Windsparbriefe wurde verwaltungsseitig erläutert, dass Detailfragen
noch von den Banken erarbeitet werden müssten. Gefordert wurde ein
transparentes Vergabeverfahren, eine Beteiligung der Lohner Bürgerstiftung und
der Aloys-Diekstall-Stiftung wurde begrüßt.
Auf Anfrage
erläuterte Bürgermeister Gerdesmeyer, an eine Berücksichtigung von Vechtaer
Bürgern bei der Vergabe von Windsparbriefen sei nur dann gedacht, wenn sie
innerhalb des 1,5 Kilometer-Radius einer Windkraftanlage wohnen.
Städt. Oberrat
Kröger wies darauf hin, dass sich die Einspeisevergütung ab dem 01.01.2017
reduziert. Sollte die Anlage nach diesem Zeitpunkt genehmigt werden, ergibt
sich eine für die Windsparbriefe eine geringere Rendite.