Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 3

Beschluss:

 

a)   Den Vorschlägen der Verwaltung zur Behandlung der während der öffentlichen Auslegung sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Anregungen wird nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange zugestimmt.

 

b)    Die 65. Änderung des Flächennutzungsplanes „Steuerung von Windkraftanlagen“ wird mit Begründung beschlossen.

 

c)    Die Bürgerbeteiligung wird wie vorgestellt umgesetzt.


Ausschussvorsitzender Rottinghaus trug die Empfehlung des Bauausschusses vor.

 

Städt. Oberrat Kröger erinnerte an die Forderungen in den Beratungen, die Bürger stärker an der Windkraftanlage partizipieren zu lassen. Insbesondere sollten den unmittelbar betroffenen Anwohnern Möglichkeiten eingeräumt werden. Auf Anfrage hat die Windkraft Krimpenfort GmbH daher ein erweitertes Angebot vorgelegt. Er benannte die Eckdaten der Windsparbriefe mit einem Volumen von 1.500.000,00 € bei einer zehnjährigen Laufzeit mit 4 % Verzinsung pro Jahr. Zur Hälfte sollten diese Windsparbriefe von Bürgern im unmittelbaren Umfeld der Windkraftanlagen – vorgesehen ist eine Entfernung von 1,5 Kilometern der Anwohner zur Anlage – und im Übrigen von Lohner Bürgern gezeichnet werden können. Denkbar wäre auch, einen Teil der Bürgeranteile gemeinnützigen Einrichtungen wie der Lohner Bürgerstiftung oder der Aloys-Diekstall-Stiftung vorzubehalten. Hierfür könnte ein Volumen von 300.000,00 € aus dem Teil der Windsparbriefe für Bürger herausgelöst werden, die weiter als 1,5 Kilometer von der Windkraftanlage entfernt wohnen.

 

Der Sprecher der Ratsgruppe Lohner wies darauf hin, dass die nunmehr vorgesehene Fläche im Auswahlverfahren auch vom NABU als Fläche mit dem geringsten Eingriff in den Naturhaushalt dargestellt wurde.

 

Zu Fragen nach den Vergabemodalitäten für die Windsparbriefe wurde verwaltungsseitig erläutert, dass Detailfragen noch von den Banken erarbeitet werden müssten. Gefordert wurde ein transparentes Vergabeverfahren, eine Beteiligung der Lohner Bürgerstiftung und der Aloys-Diekstall-Stiftung wurde begrüßt.

 

Auf Anfrage erläuterte Bürgermeister Gerdesmeyer, an eine Berücksichtigung von Vechtaer Bürgern bei der Vergabe von Windsparbriefen sei nur dann gedacht, wenn sie innerhalb des 1,5 Kilometer-Radius einer Windkraftanlage wohnen.

 

Städt. Oberrat Kröger wies darauf hin, dass sich die Einspeisevergütung ab dem 01.01.2017 reduziert. Sollte die Anlage nach diesem Zeitpunkt genehmigt werden, ergibt sich eine für die Windsparbriefe eine geringere Rendite.