Sitzung: 22.06.2016 RAT
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 11
Vorlage: 61/157/2016
Beschluss:
a) Den Vorschlägen
der Verwaltung zur Behandlung der während der öffentlichen Auslegung sowie der
erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
vorgetragenen Anregungen wird nach Abwägung der öffentlichen und privaten
Belange zugestimmt und der Feststellungsbeschluss der 73. Änderung des
Flächennutzungsplans ’80 beschlossen.
b) Den Vorschlägen
der Verwaltung zur Behandlung der während der öffentlichen Auslegung sowie der
erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
vorgetragenen Anregungen wird nach Abwägung der öffentlichen und privaten
Belange zugestimmt und der Satzungsbeschluss des Vorhabenbezogenen
Bebauungsplans Nr. IV für den Bereich „Landwirtschaftliche Hofstelle
Ehrendorfer Straße 7“ beschlossen.
Ausschussvorsitzender
Rottinghaus trug die Empfehlung des Bauausschusses vor.
Der Sprecher der
Ratsgruppe Lohner kritisierte eine mangelnde Berücksichtigung der Natur- und
Umweltbelange. Um diese besser zu gewährleisten, regte er an, ab der nächsten
Wahlperiode wieder einen Umweltausschuss zu bilden, da seiner Meinung nach im
Bauausschuss die Belange von Natur- und Umweltschutz nicht ausreichend gewahrt
werden.