Gruppensprecher Dr. Neubauer begründete den Antrag. Er ging auf frühere Aussagen zur Abwassergebühr ein und bat um Beantwortung der 1. Frage:

 

„Berücksichtigt die neue Kalkulation der Gebühren lediglich die realen Einnahmeverluste durch die verminderte Abwassermenge von Wiesenhof?“

 

Bürgermeister Gerdesmeyer erläuterte, die Gebührenkalkulation liege in der Zuständigkeit des Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverbandes (OOWV). Zweckmäßigerweise sollten daher Vertreter des OOWV die Gebührenkalkulation erläutern. Hierzu begrüßte Ratsvorsitzender Bockstette die Herren Meyer (Abteilungsleiter Controlling) und Osterkamp (Betriebswirtschaft und IT) vom OOWV.

 

Herr Meyer erläuterte anhand einer Präsentation die Kalkulation. Im Ergebnis sei der größte Teil der durch die Abwasserbeseitigung entstehenden Kosten Fixkosten (80 – 85%), die sich bei Reduzierung der Abwassermengen nicht ändern. Der OOWV sei verpflichtet, kostendeckend zu arbeiten. Bei Umlegung auf die nunmehr verringerte Abwassermenge erhöhen sie die Kosten pro Kubikmeter Abwasser. Er betonte, dass Kosten, die durch den Brand auf der Kläranlage Nordlohne entstanden sind, direkt in Rechnung gestellt werden und keine Berücksichtigung in der Kalkulation finden. Das gleiche gelte für eventuelle Beitragsrückstände durch säumige Zahler. Auch diese fließen in die Gebührenkalkulation nicht ein.

 

Gruppensprecher Dr. Neubauer teilte mit, damit seien auch die Fragen zwei und drei zur Gebührenkalkulation beantwortet.

 

Die Frage, welche Abwassermengen in beiden Lohner Kläranlagen vor dem Brand anfielen, wurde mit 2.050.000 m³ beantwortet.

 

Zu den Fragen zwei und drei bezüglich der Abwassermengen von Wiesenhof teilte Herr Meyer mit, diese im nichtöffentlichen Teil zu beantworten.

 

Der Sprecher der SPD-Fraktion dankte für die Auskünfte und beantragte, zu einer Bürgerversammlung einzuladen, in der die Lohner Gebührenzahler über die Berechnung der Gebührenerhöhung informiert werden.

 

Bürgermeister Gerdesmeyer wies darauf hin, dass der Rat in dieser Sitzung aus verfahrenstechnischen Gründen keinen Beschluss fassen könne. Im Übrigen seien die Gebührenkalkulation und die Informationen an die Gebührenzahler Angelegenheiten des OOWV, so dass der Rat auch deshalb einen solchen Beschluss nicht fassen könne. Er sagte zu, die Anregung aufzunehmen und mit dem OOWV zusätzliche Informationen für die Gebührenzahler zu erörtern. Zum Hinweis eines Ratsmitgliedes, hierzu eine Informationsschrift an alle Gebührenzahler zu versenden, wurde von den Vertretern des OOWV darauf hingewiesen, dieses habe bereits stattgefunden. Der Sprecher der SPD-Fraktion wandte ein, dass damit zwar Informationen gegeben werden, aber keine Rückfragen möglich sind.

Letztlich sprach sich der Rat dafür aus, ein weiteres Informationsschreiben zur Gebührenerhöhung und die Frage einer Informationsveranstaltung mit dem OOWV zu erörtern.