Sitzung: 25.08.2016 Ausschuss für Schule, Kultur und Sport
Beschluss: zurückgestellt
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 5, Enthaltungen: 2
Vorlage: 23/285/2016
Der Einladung war ein Antrag der CDU-Fraktion auf
Anschaffung von sogenannten „Laiendefibrillatoren“ für die städtischen Schulen
und Sporthallen beigefügt.
Bei einer lebensgefährlichen Herzrhythmusstörung
wie Kammerflimmern, die bei einer Nichtbehandlung innerhalb kürzester Zeit zu
einem Herzstillstand führen kann, können die Überlebenschancen des Betroffenen durch
die Anwendung eines Automatisierten Externen Defibrillators (AED) erheblich
verbessert werden.
Gerade in Bereichen wie Schulen und
Sporthallen, die von einer hohen Anzahl von Menschen frequentiert werden, ist
es sinnvoll, einen Laiendefibrillator für den Einsatz im Notfall zur Verfügung
zu stellen. Ein Zusammenbruch des Herz-Kreislaufsystems kann unabhängig vom
Alter einer Person auftreten; im letzten Jahr kam es in einer Lohner Schule
bereits zu einem solchen Notfall, bei dem der zusätzliche Einsatz eines
Laiendefibrillators die Ersthilfe erheblich erleichtert hätte.
Der AED ist speziell für die
Laienanwendung und somit für die Verwendung durch die Ersthelfer konzipiert und
unterstützt die Reanimation durch akustische und optische Signale sowie durch
eine sprachgesteuerte Benutzerführung.
Durch das Anbringen von zwei
Elektroden-Pads auf dem Oberkörper des Betroffenen nimmt das Gerät eine
selbstständige Analyse des Herzrhythmus vor. Es erkennt, ob wirklich eine
Herzrhythmusstörung vorliegt und ob demzufolge ein lebensrettender Stromimpuls
erforderlich ist. Nur in diesem Fall wird auch ein Stromstoß abgegeben, um den
Herzschlag wieder in den richtigen Rhythmus zu lenken. Eine Fehlbehandlung aufgrund
eines falschen Auslösens des Stromschocks ist daher ausgeschlossen.
Die zusätzlich vom Ersthelfer
durchzuführende Herz-Lungen-Wiederbelebung ist zwar notwendig für die Blut-
bzw. Sauerstoffverteilung im Körper, kann jedoch allein den Herzrhythmus nicht
wieder normalisieren.
Für den Erwerb eines vom Malteser Hilfsdienstes
empfohlenen AED, der für den Einsatz an Kindern ab 25 KG Körpergewicht sowie
für Erwachsene geeignet ist, müssen nach ersten Preisanfragen ca. 1.550 €
(inkl. Zubehör und Defibrillator-Schrank) veranschlagt werden. Die Kosten für
einen Defibrillator, welcher auch bei Kindern mit einem geringeren
Körpergewicht (z.B. Erst- oder Zweitklässler) verwendet werden kann, liegen
insgesamt bei ca. 1.950 €.
Die Gesamtkosten bei einer Ausstattung von allen
9 Schulen, allen 6 Turnhallen sowie der Sporthalle Adenauerring belaufen sich
auf ca. 30.000 €.
Alternativ käme eine Anbringung der AED in allen
6 Grundschul-Turnhallen, in den 3 weiterführenden Schulen sowie in der
Sporthalle Adenauerring in Betracht. Hier würden Gesamtkosten i.H.v. ca. 18.300 € entstehen. Da die Turnhallen direkt
neben den Grundschulen gelegen sind, könnte der AED hier im Notfall innerhalb
kürzester Zeit herbeigeholt werden.
Zusätzlich zu den Anschaffungskosten müssen
nach einem vorgegebenen Zeitrahmen die Ekektroden-Pads sowie die Batterie des
AED ausgetauscht werden. Bei der Anschaffung von zehn Defibrillatoren entstehen
dadurch für alle Geräte zusammen
insgesamt jährliche Zusatzkosten i.H.v. durchschnittlich ca.
825,- €.
Ausschussmitglied Theilen erläuterte für die
CDU–Fraktion den Antrag auf Anschaffung von Defibrillatoren. Ausschussmitglied
Dr. Neubauer stellte die Anschaffung insgesamt in Frage und verlangte eine
unabhängige Meinung einzuholen. Auch andere Sprecher forderten zunächst die
Vorlage weiterer Informationen und auch Erfahrungen von anderen Kommunen oder
dem Landkreis.
Ausschussvorsitzender Steinke stellte daher
den Antrag auf Zurückstellung zur Abstimmung.