Beschluss: zurückgestellt

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 5, Enthaltungen: 2

Der Einladung war ein Antrag der CDU-Fraktion auf Anschaffung von sogenannten „Laiendefibrillatoren“ für die städtischen Schulen und Sporthallen beigefügt.

 

Bei einer lebensgefährlichen Herzrhythmusstörung wie Kammerflimmern, die bei einer Nichtbehandlung innerhalb kürzester Zeit zu einem Herzstillstand führen kann, können die Überlebenschancen des Betroffenen durch die Anwendung eines Automatisierten Externen Defibrillators (AED) erheblich verbessert werden.

 

Gerade in Bereichen wie Schulen und Sporthallen, die von einer hohen Anzahl von Menschen frequentiert werden, ist es sinnvoll, einen Laiendefibrillator für den Einsatz im Notfall zur Verfügung zu stellen. Ein Zusammenbruch des Herz-Kreislaufsystems kann unabhängig vom Alter einer Person auftreten; im letzten Jahr kam es in einer Lohner Schule bereits zu einem solchen Notfall, bei dem der zusätzliche Einsatz eines Laiendefibrillators die Ersthilfe erheblich erleichtert hätte.

 

Der AED ist speziell für die Laienanwendung und somit für die Verwendung durch die Ersthelfer konzipiert und unterstützt die Reanimation durch akustische und optische Signale sowie durch eine sprachgesteuerte Benutzerführung.

 

Durch das Anbringen von zwei Elektroden-Pads auf dem Oberkörper des Betroffenen nimmt das Gerät eine selbstständige Analyse des Herzrhythmus vor. Es erkennt, ob wirklich eine Herzrhythmusstörung vorliegt und ob demzufolge ein lebensrettender Stromimpuls erforderlich ist. Nur in diesem Fall wird auch ein Stromstoß abgegeben, um den Herzschlag wieder in den richtigen Rhythmus zu lenken. Eine Fehlbehandlung aufgrund eines falschen Auslösens des Stromschocks ist daher ausgeschlossen.

Die zusätzlich vom Ersthelfer durchzuführende Herz-Lungen-Wiederbelebung ist zwar notwendig für die Blut- bzw. Sauerstoffverteilung im Körper, kann jedoch allein den Herzrhythmus nicht wieder normalisieren.

 

Für den Erwerb eines vom Malteser Hilfsdienstes empfohlenen AED, der für den Einsatz an Kindern ab 25 KG Körpergewicht sowie für Erwachsene geeignet ist, müssen nach ersten Preisanfragen ca. 1.550 € (inkl. Zubehör und Defibrillator-Schrank) veranschlagt werden. Die Kosten für einen Defibrillator, welcher auch bei Kindern mit einem geringeren Körpergewicht (z.B. Erst- oder Zweitklässler) verwendet werden kann, liegen insgesamt bei ca. 1.950 €.

 

Die Gesamtkosten bei einer Ausstattung von allen 9 Schulen, allen 6 Turnhallen sowie der Sporthalle Adenauerring belaufen sich auf ca. 30.000 €.

 

Alternativ käme eine Anbringung der AED in allen 6 Grundschul-Turnhallen, in den 3 weiterführenden Schulen sowie in der Sporthalle Adenauerring in Betracht. Hier würden Gesamtkosten i.H.v. ca. 18.300 € entstehen. Da die Turnhallen direkt neben den Grundschulen gelegen sind, könnte der AED hier im Notfall innerhalb kürzester Zeit herbeigeholt werden.

 

Zusätzlich zu den Anschaffungskosten müssen nach einem vorgegebenen Zeitrahmen die Ekektroden-Pads sowie die Batterie des AED ausgetauscht werden. Bei der Anschaffung von zehn Defibrillatoren entstehen dadurch für alle Geräte zusammen  insgesamt jährliche Zusatzkosten i.H.v. durchschnittlich ca. 825,- €.

 

Ausschussmitglied Theilen erläuterte für die CDU–Fraktion den Antrag auf Anschaffung von Defibrillatoren. Ausschussmitglied Dr. Neubauer stellte die Anschaffung insgesamt in Frage und verlangte eine unabhängige Meinung einzuholen. Auch andere Sprecher forderten zunächst die Vorlage weiterer Informationen und auch Erfahrungen von anderen Kommunen oder dem Landkreis.

 

Ausschussvorsitzender Steinke stellte daher den Antrag auf Zurückstellung zur Abstimmung.