Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

In § 21 der Gemeindehaushalts- und Kassenverordnung (GemHKVO) ist zur Unterstützung der Verwaltungssteuerung und für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit der Kommune entsprechend den örtlichen Bedürfnissen u. a. ein Controlling mit einem unterjährigen Berichtswesen geregelt. Hiermit soll die Möglichkeit eröffnet werden, notfalls Korrekturen in der Haushaltsführung vorzunehmen. Zum Stichtag 15.08.2016 ergibt sich folgender Stand der Haushaltsausführung:

 

 

Ergebnishaushalt

Haushaltsplan

Stand 15.08.2016

Stand 15.08.2015

Ordentliche Erträge

42.272.100,00

26.907.163,42

23.565.845,17

davon

 

 

 

 

 

 

Gewerbesteuer

16.500.000,00

13.604.561,67

10.393.346,43

Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

10.500.000,00

5.095.809,00

4.998.667,00

 

 

 

 

 

 

 

Ordentliche Aufwendungen

42.272.100,00

20.281.525,56

19.994.510,29

 

 

 

 

 

 

 

Außerordentliche Erträge

800.000,00

801.310,46

514.729,99

Außerordentliche Aufwendungen

200.000,00

379.318,87

83.559,18

 


 

 

Finanzhaushalt

Haushaltsplan

Stand 15.08.2016

Stand 15.08.2015

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

40.190.600,00

25.868.894,48

19.159.904,09

Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

36.934.600,00

20.931.110,56

19.951.669,61

Einzahlungen für Investitionstätigkeit

6.489.000,00

4.287.368,89

2.321.588,97

Auszahlungen für Investitionstätigkeit

16.843.000,00

6.638.834,01

8.129.714,66

Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit

5.500.000,00

18.000,00

0,00

Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit

92.000,00

89.119,75

91.036,05

 

 

 

 

 

 

 

 

Anmerkungen

 

-       Der Gewerbesteuerhaushaltsansatz für 2016 beträgt 16.500.000,00 €. Die Gewerbesteuerforderungen bis zum Jahresende in Höhe von zurzeit 20.533.416,40 € (Vorjahr: 14.821.887,85 €) liegen ca. 4,0 Mio. über dem Planansatz. Die Mehrerträge resultieren zum einen aus der vorgenommenen Hebesatzerhöhung von 300 v. H. auf 330 v. H. (ca. 1 Mio €) und zum anderen aus Gewerbesteuernachzahlungen aufgrund endgültiger Veranlagungen für vergangene Jahre. Der Haushaltsansatz ist im Nachtragshaushalt aufgrund der positiven Entwicklung anzupassen, wobei aber bis zum Jahresende regelmäßig noch Abgänge zu erwarten sind.

 

-       Nichtzahlungswirksame Vorgänge (Abschreibungen, Rückstellungen) wurden bisher im Jahr 2016 nicht verbucht.

 

-       Im Laufe des Jahres eingetretene wesentliche Änderungen bei verschiedenen Ertrags- und Aufwandsansätzen sowie bei Investitionen werden im Nachtragshaushalt bereinigt.

 

-       Die Liquidität, d. h. die Fähigkeit der Stadt Lohne zu jeder Zeit ihren Zahlungsverpflichtungen termingerecht und vollständig nachzukommen, ist auch ohne Kassenkredite gegeben.

 

Stadtkämmerer Theder stellte die aktuelle Finanzlage kurz dar.

Die Einnahmesituation verläuft insbesondere bei der Gewerbesteuer im Jahr 2016 bisher sehr gut. Die am 15.8. vorhandene Soll-Höhe kann sich bis zum Jahresende noch nach unten entwickeln, so dass im Nachtrag hier ein Ansatz von 18,5 Mio. € in Aussicht gestellt werden kann. Im Übrigen wird durch diese Mehreinnahmen die Verpflichtung zur Zahlung von Gewerbesteuer-, Kreis- und FAG-Umlage im Jahr 2017 stark ansteigen - von den Mehreinnahmen verbleiben netto nur ca. 27 % bei der Stadt Lohne.