Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

A. Kindergartenbedarfsplan

 

Der Landkreis Vechta hat den Kindergartenbedarfsplan erstellt, dem eine Datenerhebung mit Stand vom 31.12.2015 zugrunde liegt.

 

Den Feststellungen zufolge gibt es in Lohne insgesamt 1.148 Betreuungsplätze in Einrichtungen. Nach Abzug der Plätze in Spiel- und Hortgruppen verbleiben 835 Plätze zur Erfüllung des Rechtsanspruches auf einen Kindergartenplatz (Vollendung des ersten Lebensjahres bis zur Einschulung).

 

Aus dem Geburtszeitraum 2010 bis 2012 nehmen insgesamt 825 Kinder einen Kindergartenplatz in Anspruch, so dass sich ein Überhang von 10 Plätzen errechnet.

 

Einzelheiten sind aus der Anlage (Tabellen IV und V des Kindergartenbedarfsplans) ersichtlich.

 

B. Betreuungsplätze für unter Dreijährige

 

Bezüglich des Bedarfs an Betreuungsplätzen für unter Dreijährige hat sich keine wesentliche Änderung gegenüber bisherigen Berichten ergeben.

 

Bei dem vom Bund angenommenen Betreuungsbedarf für 35 % der Kinder errechnen sich für Lohne zurzeit 311 Betreuungsplätze, von denen 218 Plätze (70 %) in Einrichtungen und 93 Plätze (30 %) bei Tagespflegepersonen sein sollen.

 

Mit Stand 31.12.2015 gibt es 201 Plätze in Einrichtungen; weitere 30 Plätze sind im Jahr 2016 geschaffen worden (Kindergarten Teddybär e.V.). Bei Tagespflegepersonen sollen rund 93 Plätze zur Verfügung stehen. Tatsächlich stehen zurzeit 150 Plätze zur Verfügung, so dass bei momentan 97 in Anspruch genommenen Plätzen ein ausreichendes Betreuungsangebot zur Verfügung steht.

 

C. Betreuungssituation zum 01.09.2016

 

Nach vorliegenden Unterlagen der Einrichtungen gibt es auch jetzt noch ca. 19 freie Plätze in den Einrichtungen. Da erfahrungsgemäß noch Kinder angemeldet werden, wird sich die Anzahl der freien Plätze noch verringern.

 

Beratungsverlauf:

 

Die Tagesordnungspunkte 6 und 7 wurden auf Antrag eines Ausschussmitgliedes und anschließender Zustimmung zusammen beraten.