Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Enthaltungen: 2

Beschlussvorschlag:

 

Die provisorische Sperrung eines Teilbereiches der „alten“ Lerchentaler Straße für den Kfz-Verkehr bleibt bestehen.


 

Die Verwaltung erläuterte, dass ein Teilbereich der „alten“ Lerchentaler Straße im letzten Jahr provisorisch für den Kraftfahrzeugverkehr gesperrt. Diese Maßnahme sollte für ca. 1 Jahr gelten und die Angelegenheit danach, auch hinsichtlich der Auswirkungen auf die umliegenden Straßen, erneut beraten werden.

 

Durch die Sperrung hat sich der landwirtschaftliche Verkehr auf die Lerchentaler Straße verlagert. Nach Hinweisen von Anwohnern wurde daher die zulässige Höchstgeschwindigkeit für landwirtschaftliche Fahrzeuge auf 10 km/h begrenzt. Weitere Beschwerden etc. von Anliegern der Lerchentaler Straße und der Platanenstraße sind uns nicht vorgetragen worden. Allerdings haben die Bewohner aus dem Lerchental nunmehr auf die für sie unbefriedigende Situation hingewiesen.

 

Nach unseren Erkenntnissen ist zwar die erwartete Verkehrsverlagerung eingetreten, größere daraus resultierende Probleme sind, außer der Problematik mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen, bislang nicht bekannt geworden.

 

Die jetzige Regelung entspricht auch den Festsetzungen des B-Planes Nr. 121, in dem dieser Teilbereich als Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung (Fuß-/Radweg) festgesetzt ist.