Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 3, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zur Errichtung von drei Windenergieanlagen im Bereich des Windparks Krimpenfort wird unter der Maßgabe erteilt, dass vor Erteilung der Baugenehmigung ein Bürgerbeteiligungskonzept vorgelegt wird.


 

Die Verwaltung erläuterte, dass die zukünftigen Betreiber des Windparks Krimpenfort die Erteilung einer Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von drei Windenergieanlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) beantragen.

 

Es sollen zwei Anlagen des Typs Enercon E 115 mit einer Nennleistung von 3,0 MW und einer Gesamthöhe von ca. 207 m sowie eine Anlage des Typs Enercon E 92 mit einer Nennleistung von 2,3 MW und einer Gesamthöhe von ca. 184 m errichtet werden. Die Erschließung der Anlagen erfolgt von der Krimpenforter Straße aus über einen neu anzulegenden Erschließungsweg.

 

Die drei Anlagenstandorte befinden sich im Außenbereich der Stadt Lohne im Bereich für den geplanten „Windpark Krimpenfort“. In der 65. Änderung des Flächennutzungsplanes ist der Bereich als Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Windenergie und Landwirtschaft ausgewiesen. Die geplanten Anlagen sind somit gem. § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB planungsrechtlich zulässig.

 

In der Beratung verwiesen verschiedene Ausschussmitglieder auf die seinerzeitige Verpflichtung der Antragsteller, Lohner Bürgern die Möglichkeit zu geben, sich an den Investitionen zu beteiligen (Bürgerbeteiligungskonzept). Das Einvernehmen sollte daher nur erteilt werden, wenn ein solches Konzept vorgelegt werde.

 

Von der Verwaltung wurde erläutert, dass nicht bekannt sei, ob im Genehmigungsverfahren Bedenken geltend gemacht worden seien.