Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 5

Beschlussvorschlag:

 

Dem vorzeitigen Baubeginn wird zugestimmt.


 

Die Verwaltung erläuterte, dass von der Firma Oldenburger Geflügelspezialtitäten GmbH & Co. KG (OGS) die Erteilung einer Genehmigung zur wesentlichen Änderung einer Anlage zum Schlachten von Tieren durch den Neubau einer Technikzentrale für den Betriebsbereich Filetierung/Verpackung, Verpackungslager einschl. einer Kältezentrale, Trafoanlagen mit einer Niederspannungsleistung, einer Heizungszentrale, einen Kompressorenraum und einen Hausanschluss für Gas und Wasser beantragt wurde.

 

Die geplante Kompressionskälteanlage enthält eine Füllmenge an Ammoniak von 11 Tonnen.

 

Nach dem Brandschaden vom 28.03.2016 und der Zerstörung sämtlicher Betriebsbereiche mit Ausnahme des TK-Lagers und der Filetierung beabsichtigt der Antragsteller eine eigenständige Technikzentrale für das Gebäude Filetierung/Verpackung/Verpackungslager zu errichten. Die Technikzentrale wird so ausgestattet, dass diese bezogen auf sämtliche benötigte Medien autark betrieben werden kann.

 

Das beantragte Bauvorhaben ist als Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) durchzuführen und zu genehmigen. Aufgrund Nr. 7.13.1 der Anlage 1 zum UVPG unterliegt das Vorhaben dem Anwendungsbereich des UVPG. Es ist eine allgemeine/standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls durch das Staatl. Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg durchzuführen. Nach Mitteilung des Gewerbeaufsichtsamtes wird die Vorprüfung erst nach vorliegen sämtlicher Stellungnahmen der zu beteiligenden Behörden/ Fachämter durchgeführt.

 

Nach dem Ergebnis der vorliegenden schalltechnischen Untersuchung werden die gesetzlichen Grenzwerte an allen maßgeblichen Punkten eingehalten. Nach dem vorgelegten Brandschutzkonzept zum Neubau der Technikzentrale wird der Brandschutz nur für die Technikzentrale beurteilt. Die Angaben aus dem Brandschutzkonzept werden im weiteren Genehmigungsverfahren durch die Fachbehörden geprüft und genehmigt.

 

Weiterhin beantragt der Antragsteller einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn – ggf. mit welchen Auflagen – zuzulassen.

 

Auf entsprechende Anfrage erläutete die Verwaltung, dass zunächst mit dem Bau des Technikgebäudes begonnen werden soll.

 

Ein  Ausschussmitglied stellte den Antrag  auf getrennte Abstimmung über die Erteilung des Einvernehmens/die Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn.

 

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zu dem Neubau der Technikzentrale wird erteilt.

 

mehrheitlich beschlossen

Jastimmen: 11, Neinstimmen: 3