Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 5

Beschlussvorschlag:

 

a)    Dem Entwurf 1 des Bebauungsplanes Nr. 155 Sport- und Mehrzweckhalle Vechtaer Straße wird zugestimmt. Die öffentliche Auslegung der Entwurfsunterlagen wird beschlossen.


 

Die Verwaltung erläuterte, dass in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 26.04.2016 die Entscheidung über die Erschließung der Sport- und Mehrzweckhalle zurückgestellt wurde mit dem Auftrag an die Verwaltung, Erschließungsalternativen zu erarbeiten.

 

Zwischenzeitlich wurden die in der Anlage einzusehenden Varianten entwickelt:

 

Anlage 1:

 

Die Sport- und Mehrzweckhalle wird zunächst mit einem relativ geringen baulichen Aufwand (Verbreiterung der Fahrbahn der Nordtangente) mit einer Abbiegespur erschlossen. Der Fußgänger wird mit einer Bedarfsampel über die Vechtaer Straße geführt. Die Kosten belaufen sich auf ca. 94.000,00 €. Ein späterer Ausbau des Knotenpunktes, auch bei einer eventuellen Verschiebung der Zufahrtssituation zur Sporthalle, ist möglich.

 

Anlage 2:

 

Die Erschließung erfolgt über einen Kreisverkehr, dessen Erschließungsast für die Sporthalle die vorgelagerten Parkplätze nicht oder nur geringfügig zerteilt. Die Aufmündung des Adenauerrings auf die Vechtaer Straße wird verlegt, um eine optimale Anbindung an den Kreisverkehr zu haben. Die Kosten werden auf ca. 920.000,00 € geschätzt.

 

Anlage 3:

 

Die Erschließung erfolgt über einen Kreisverkehr wie in Anlage 2, jedoch ohne den vorhandenen Lärmschutzwall zu verlegen. Die Meyerhofstraße wird Hauptachse und der Adenauerring mündet auf die Meyerhofstraße. Der Parkplatz der Sporthalle wird zerschnitten. Die Kostenersparnis zur Variante 2 wurde nicht ermittelt.

 

Anlage 4:

 

Erschließung als Kreisverkehr wie in Anlage 2 bzw. 3, jedoch unter Beibehaltung der vorhandenen Verkehrsführung des Adenauerringes. Die Parkplatzfläche der Sporthalle wird durch den Erschließungsast zerteilt. Die Kostenersparnis zur Variante 2 wurde nicht ermittelt.

 

Anlage 5:

 

Der Knotenpunkt wird über eine Vollbeampelung geregelt. Nachteil ist hier wiederum, dass der Parkplatz der Sporthalle zerteilt wird. Der Stadtbrandmeister, Herr Theilen, hat zu dieser Verkehrslösung jedoch Bedenken angemeldet (Verlängerung der Alarmier- bzw. Ausrückzeiten bei Einsätzen).

 

Entwurfsvarianten zum Bebauungsplan Nr. 155:

 

Bei einer Erschließung über eine Abbiegespur nach Anlage 1 ist der Bebauungsplan Nr. 155 in der aktuellen Planfassung – Entwurf 1 – öffentlich auszulegen. Für einen späteren Ausbau des Knotenpunktes zu einem Kreisverkehrsplatz sind die Erweiterung des Geltungsbereichs und die Festsetzung weiterer Verkehrsflächen wie in Entwurf 2 dargestellt, erforderlich. Die alternativen Erschließungsvarianten aus den Anlagen 3 bis 5 sind im Entwurf 3 berücksichtigt.

 

 

In der Aussprache wurden die Varianten nach Anlage 1 und 2 kontrovers diskutiert. Verschiedene Ausschussmitglieder sprachen sich dafür aus, zunächst die weitaus kostengünstigere Variante Anlage 1 zu realisieren. Andere Ausschussmitglieder vertraten die Auffassung, auch im Hinblick auf eine zukünftige Erschließung der westlich gelegenen Flächen, die Variante Anlage 2 zu verwirklichen.

 

Auf entsprechende Anfrage teilte die Verwaltung mit, dass die Verkehrssicherheitskommission der Variante Anlage 1 zugestimmt habe und erläuterte, dass die Ausbauart mit der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Osnabrück, abgestimmt sei.

 

Ein Ausschussmitglied stellte den Antrag auf getrennte Abstimmung der Punkte a) und b).

 

Beschlussvorschlag:

 

a)    Aus Kostengründen wird zunächst die Sport- und Mehrzweckhalle über eine Abbiegespur und eine Fußgängerbedarfsampel gem. Anlage 1 erschlossen. Zukünftig kann bei Bedarf einer Erschließung der Baulandflächen ein Kreisverkehr oder eine beampelte Kreuzung hergestellt werden.

 

 

mehrheitlich beschlossen:

Ja-Stimmen: 9, Nein-Stimmen: 4, Enthaltungen: 1