Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zur Erweiterung eines Einfamilienwohnhauses zu einem Zweifamilienwohnhaus mit Garage wird erteilt.


 

Die Verwaltung erläuterte, dass Erweiterung eines Einfamilienhauses zu einem Zweifamilienhaus mit Garage auf dem Grundstück Stienen Berg 2 beantragt wurde.

 

Die Erweiterung zu einem Zweifamilienwohnhaus ist nordöstlich des bestehenden Gebäudes parallel zur Straße Stienen Berg über einen Zwischenbau geplant.

 

Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich der Stadt Lohne und ist gem. § 35 BauGB zu beurteilen. Die Erweiterung zu einem Zweifamilienwohnhaus mit Garage ist zulässig. Über die zulässige Größe und Anbindung an das vorhandene Gebäude wird das Bauordnungsamt des Landkreises Vechta entscheiden. Das Grundstück liegt in der Ortslage Südlohne und wird im Flächennutzungsplan ´80 der Stadt Lohne als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.