Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 3, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen wird unter der Maßgabe erteilt, dass der Güllehochbehälter mit einer geschlossenen Buchenhecke eingegrünt, der Behälter dauerhaft grün gestrichen und die Behälterabdeckung ein grünes Zeltdach erhält.


 

Die Verwaltung erläuterte, dass die Errichtung eines Güllerundbehälters mit Foliendachkonstruktion und einem Volumen von ca. 2.000 m³ auf der landwirtschaftlichen Hofstelle Südring 11 beantragt wurde. Der Behälter hat einen Durchmesser von 21,1 m bei einer sichtbaren Gesamthöhe von 9 m. Die Traufhöhe des Behälters beträgt 5 m. Der Güllebehälter wird ca. 1,2 m in das Erdreich eingegraben.

 

Der Anlagenstandort liegt in Zerhusen im Außenbereich im Flächennutzungsplan ’80 der Stadt Lohne. Das Grundstück ist als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Das Bauvorhaben ist gem. § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB zu beurteilen.

 

Mit dem Bau eines geschlossenen Güllerundbehälters werden sich die Geruchsimmissionen an dem Standort nicht ändern. Von daher gibt es keine Bedenken gegen die Errichtung des Güllerundbehälters.

 

Geplant ist, den Güllerundbehälter in einem Abstand von ca. 3,3 m zur öffentlichen Verkehrsfläche am Südring zu errichten. Der Planer teilt hierzu mit, dass aus betrieblichen Gründen ein anderer Standort nicht möglich ist. Außerdem wird der Behälter bis auf die Entnahmestelle mit einer geschlossenen Buchenhecke bis zur Behälteroberkante eingegrünt. Zusätzlich wird der Behälter im Farbton grün gestrichen. Die Behälterabdeckung wird im Farbton grün hergestellt.

 

Ein Ausschussmitglied wies auf die seiner Zeit in der Beratung vorgebrachten Bedenken hinsichtlich des Brandschutzes hin.

 

Ausschussmitglied Bockstette war bei dem nachfolgenden Beschlussvorschlag nicht anwesend.