Auf entsprechende Anfrage erläuterte Bürgermeister Gerdesmeyer, dass bei Überschreiten der Parkzeit, z. B. bei längerem als erwarteten Arztbesuch, von der Praxis eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt werden könne. Vom Ordnungsamt könne das Verfahren dann eingestellt werden. Es handele sich dabei jedoch nicht um eine immer, grundsätzlich anwendbare Regelung.

 

Die Verwaltung ergänzte dazu, dass mit dem Krankenhaus Gespräche über eine Parkraumbewirtschaftung geführt werden (Parkscheinautomat bzw. Schrankenanlage mit Ticketschalter). Eine Entscheidung sei jedoch noch nicht gefallen.