Auf entsprechend Anfrage erläuterte die Verwaltung, dass vor dem Baubeginn der Flüchtlingswohnheime zweckmäßigerweise die Fristen für evtl. zu erwartende Widersprüche abgewartet wurden.

 

Bürgermeister Gerdesmeyer führte dazu aus, dass bei der seinerzeitigen Beschlussfassung ein dringender Handlungsbedarf gegeben war. Dieser dringende Bedarf bestehe zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr.