Bürgermeister Gerdesmeyer wies die Ratsmitglieder auf die ihnen nach den §§ 40, 41 und 42 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes obliegenden Pflichten hin. Allen Ratsmitgliedern war vor der Sitzung der Inhalt dieser Vorschriften (Amtsverschwiegenheit, Mitwirkungsverbot und Vertretungsverbot) ausgehändigt worden. Bürgermeister Gerdesmeyer erläuterte die Bedeutung der Vorschriften und verpflichtete die Ratsmitglieder, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.

Die Bestätigung über die Pflichtenbelehrung und Verpflichtung wurde anschließend von allen 35 Ratsfrauen und Ratsherren im Umlaufverfahren unterzeichnet.