Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zu der beantragten Baumaßnahme wird erteilt.

 

Ausschussmitglied Overmeyer war während der Beschlussfassung nicht anwesend.


Das Vorhaben wurde von der Verwaltung anhand einer Präsentation vorgestellt und erläutert.

Die Inhaberin eines Gänsehofes aus Brockdorf-Süd (Klünpott 7) beantragt die Erteilung einer Genehmigung für die wesentliche Änderung einer Tierhaltungsanlage nach der Nds. Bauordnung.

 

Der Antrag umfasst im Wesentlichen den Neubau eines Weidestalles für Gänse und den Neubau einer Remise für landwirtschaftliche Geräte. Die Weidehaltung mit ca. 1.000 Gänsen soll auf der Hofstelle erfolgen. Die Weidehaltung der vorher in Ställen aufgezogenen Gänse (5 – 8 Wochen alt) geht über 16 – 22 Wochen (Juni bis November). Die Weidegänse kommen nur für die Nacht in den geplanten Weidestall. Der Weidestall ist nicht isoliert und erhält keine Fütterungseinrichtung. Die Fütterung der Gänse erfolgt auf den Weideflächen. Die auf der Hofstelle Kühling betriebene Gänse-Weidemast musste wegen des Verkaufes aufgegeben werden. Die Weidemast soll damit auf der Hofstelle am Betrieb neu errichtet werden. Auf dem Betrieb werden bereits die Gebäude Nr. 6 und 7 als Weideställe für die Gänsehaltung genutzt.

 

Der Betrieb liegt in der Ortslage Brockdorf-Süd. Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.