Sitzung: 22.11.2016 Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Wirtschaftsförderung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 4, Enthaltungen: 1
Vorlage: 20/170/2016
Beschlussempfehlung:
Es wird vorgeschlagen, dem Rat der Stadt Lohne zu empfehlen, die
Haushaltssatzung und den Haushaltsplan sowie das Investitionsprogramm für das
Haushaltsjahr 2017 zu beraten und zu beschließen.
Sachverhalt:
Der Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2017 mit Stand 10.11.2016 gliedert sich wie folgt:
1. Ergebnishaushalt
Bezeichnung |
Ansatz
2017 |
|
01. |
Steuern
und ähnliche Abgaben |
-35.135.000 |
02. |
Zuwendungen
und allgemeine Umlagen außer für Investitionstätigkeit |
-2.787.500 |
03. |
Auflösung |
-1.841.000 |
04. |
Sonstige
Transfererträge |
-36.000 |
05. |
Öffentl.-rechtl.
Entgelte außer Beiträgen u. ä. Entgelten f. Inv.-Tätigkeit |
-1.739.500 |
06. |
Privatrechtliche
Entgelte |
-623.000 |
07. |
Kostenerstattungen
und Kostenumlagen |
-734.000 |
08. |
Zin |
-182.600 |
09. |
Aktivierte
Eigenleistungen |
|
10. |
Bestandsveränderungen |
|
11. |
Sonstige
ordentliche Erträge |
-1.322.000 |
12. |
= Summe ordentliche
Erträge |
-44.400.600 |
13. |
Aufwendungen
für aktives Personal |
7.531.900 |
14. |
Aufwendungen
für Versorgung |
63.000 |
15. |
Aufwendungen
für Sach- und Dienstleistungen |
7.654.400 |
16. |
Abschreibungen |
3.702.900 |
17. |
Zin |
30.500 |
18. |
Transferaufwendungen |
23.315.200 |
19. |
Sonstige
ordentliche Aufwendungen |
2.054.000 |
20. |
Überschuss
gem. § 15 Abs. 5 GemHKVO |
|
21. |
= Summe ordentliche Aufwendungen |
44.351.900 |
|
Überschuss 2017 |
48.700 |
2. Finanzhaushalt
Der Finanzhaushalt enthält alle Ein- und Auszahlungen eines Jahres und umfasst somit auch die Investitionen.
Bezeichnung |
Ansatz 2017 |
|
01. |
Steuern
und ähnliche Abgaben |
-35.135.000 |
02. |
Zuwendungen
und allgemeine Umlagen (außer für Investitionstätigkeit) |
2.787.500 |
03. |
Sonstige
Transfereinzahlungen |
36.000 |
04. |
Öffentl.-rechtl.
Entgelte außer Beiträgen u. ä. Entgelten f. Inv.-Tätigkeit |
1.739.500 |
05. |
Privatrechtliche
Entgelte (außer
für Investitionstätigkeit) |
623.000 |
06. |
Kostenerstattungen
und Kostenumlagen außer für Investitionstätigkeit |
734.000 |
07. |
Zin |
182.600 |
09. |
Sonstige
haushaltswirksame Einzahlungen |
1.160.500 |
10. |
= Summe der Einzahlungen
aus lfd. Verwaltungstätigkeit |
42.398.100 |
11. |
Auszahlungen
für aktives Personal |
-7.102.900 |
12. |
Auszahlungen
für Versorgung |
-63.000 |
13. |
Auszahlungen
für Sach- und Dienstleistungen und für geringwertige Vermögensgegenstände |
-7.654.400 |
14. |
Zin |
-30.500 |
15. |
Transferauszahlungen
(außer
für Investitionstätigkeit) |
-23.315.200 |
16. |
Sonstige
haushaltswirksame Auszahlungen |
-2.094.000 |
17. |
= Summe der Auszahlungen
aus lfd. Verwaltungstätigkeit |
-40.220.000 |
18. |
Saldo aus laufender
Verwaltungstätigkeit |
2.178.100 |
19. |
Zuwendungen
für Investitionstätigkeit |
1.334.500 |
20. |
Beiträge
u. ä. Entgelte für Investitionstätigkeit |
1.430.000 |
21. |
Veräußerung
von Sachvermögen |
4.000.000 |
23. |
Sonstige
Investitionstätigkeit |
53.500 |
24. |
= Summe der Einzahlungen
aus Investitionstätigkeit |
6.818.000 |
25. |
Erwerb
von Grundstücken und Gebäuden |
-4.580.000 |
26. |
Baumaßnahmen |
-6.355.000 |
27. |
Erwerb
von beweglichem Sachvermögen |
-939.000 |
29. |
Aktivierbare
Zuwendungen |
-957.000 |
30. |
Sonstige
Investitionstätigkeit |
-57.000 |
31. |
= Summe der Auszahlungen
für Investitionstätigkeit |
-12.888.000 |
32. |
Saldo aus
Investitionstätigkeit |
-6.070.000 |
33. |
Finanzmittel-Überschuss /
- Fehlbetrag |
-3.891.900 |
34. |
Einzahlungen;
Aufnahme von Krediten |
200.000 |
35. |
Auszahlungen;
Tilgung von Krediten |
-92.000 |
36. |
Saldo aus
Finanzierungstätigkeit |
108.000 |
37. |
= Summe der Salden aus
Zeile 33 und 36 (Änderung des Zahlungsmittelbestands) |
-3.783.900 |
38. |
Voraussichtlicher Bestand
an Zahlungsmitteln am Anfang des HH-Jahres |
8.982.040 |
39. |
Voraussichtlicher Bestand
an Zahlungsmitteln am Ende des HH-Jahres |
5.198.140 |
Der komplette Entwurf des Haushaltsplans wird gesondert
zugestellt.
Ergebnishaushalt
- Realsteuererträge (Grund- und Gewerbesteuern) werden in Höhe von 21,920 Mio. Euro eingeplant. Der Gewerbesteueransatz wird aufgrund der Entwicklung des Aufkommensverlaufs des Jahres 2016 mit 18.500.000 Euro kalkuliert, die Grundsteuer A und B mit zusammen 3.420.000 Euro.
-
Anteil an der Einkommen- und Umsatzsteuer in
Höhe von 12,6 Mio. Euro (+ 485.000 Euro gegenüber 2015). Im Haushalt 2017
wird ein Betrag in Höhe von 10,6 Mio. Euro aus dem Einkommensteuer- und 2,0
Mio. Euro aus dem Umsatzsteueranteil veranschlagt. Die vorläufige Abrechnung
des Einkommensteueranteils für das Jahr 2016 beläuft sich auf rd. 10,1 Mio.
Euro, angepeilt waren im Haushalt 10,5 Mio. Euro. Aufgrund der
Steuerschätzungen ist für das Jahr 2017 von einem Anstieg die
Der Anteil der
Gemeinden an der Umsatzsteuer wird im Jahr 2017 nach der aktuellen Ge
-
Für die Berechnung der Finanzausgleichsleistungen
des Landes im Jahr 2017 ist auf der einen Seite die Steuerkraft einer Kommune
maßgebend, die we
Um das
bestehende Finanzkraftgefälle auf Gemeindeebene auszugleichen, erhalten
Gemeinden in der Regel Schlüs
Die eigene
Steuerkraft mindert den Betrag, den eine Gemeinde vom Land erhält. Bei
Gemeinden, deren eigene „Steuerkraft“ höher ist als der so errechnete „Bedarf“,
wird die
Für das Jahr 2017 wird bei einem erwarteten Grundbetrag je Einwohner von 955 Euro eine abzuführende Finanzausgleichsumlage von 700.000 Euro veranschlagt (2016 = 55.000 Euro).
- Keine Erhöhung der Steuerhebesätze. Die Steuerhebesätze für die Grundsteuer wurden letztmals zum 1.1.1998 (von 235 auf 275 v. H.) angepasst, der Gewerbesteuerhebesatz wurde zum 1.1.2016 von 300 auf 330 v.H. erhöht. Für das Jahr 2017 betragen die für die Berechnung der Finanzausgleichsleistungen und Kreisumlage maßgebenden Hebesätze (90 % des gewichteten Durchschnittshebesatzes der Gemeinden unter 100.000 Einwohner) bei der Grundsteuer A = 336 v. H., Grundsteuer B = 351 v. H., Gewerbesteuer = 343 v. H.
Der
Personalkostenansatz beträgt für das Jahr 2017 einschließlich der
Zuführungsbeträge zu den Rückstellungen ca. 7,6 Mio. Euro und erhöht sich im
Vergleich zum Vorjahr um ca. 8,4 %. Durch die Reform des TVöD ändern sich
Eingruppierungs-Zuordnungen, deren Umfang und konkrete Auswirkungen im Moment
noch nicht ab
- Aufgrund der erwarteten Gewerbesteuereinnahmen ist eine Gewerbesteuerumlage in Höhe von 3.813.000 Euro an das Land abzuführen. Für das Jahr 2017 ist dabei eine Senkung des Umlagesatzes von 69 auf 68 Punkte zu erwarten.
-
Die Kreisumlage wird 2017 aufgrund der guten
Ergebnissituation des Landkrei
-
Zusammengenommen ergeben die Mehrbelastungen bei
Finanzausgleichsumlage und Kreisumlage einen Betrag von ca. 1,84 Mio. €. Der
Ergebnishaushalt des Jahres 2017 kann bei die
Konkret
zeichnet sich die Möglichkeit ab, im Jahresabschluss 2016 Rückstellungen in
Höhe von ca. 1,7 Mio. Euro für die außergewöhnlich hohe Finanzausgleichsumlage
und Kreisumlage zu bilden, was das Jahre
Finanzhaushalt
- Die laufenden Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes sind mit dem Ergebnishaushalt überwiegend identisch. Unterschiede zwischen Finanzhaushalt und Ergebnishaushalt ergeben sich vor allem daraus, dass sich Investitionen im Finanzhaushalt niederschlagen, während in den Ergebnishaushalt die sich hieraus ergebenden Abschreibungen einfließen.
- Im laufenden Finanzhaushalt wird ein Zahlungsmittelüberschuss von ca. 2,18 Mio. Euro erwartet (2016 = 4,27 Mio. Euro).
- Die Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen für Grunderwerb, Baumaßnahmen, Erwerb von beweglichen Vermögensgegenständen betragen 2017 planmäßig rd. 12,9 Mio. Euro und liegen wie im Vorjahr auf einem überdurchschnittlichen Niveau.
-
Den Auszahlungen für Investitionen stehen
erwartete Einzahlungen in Höhe von rd. 6,8 Mio. Euro gegenüber (Zuwendungen,
Beiträge, Veräußerung
-
Der investive Finanzmittelfehlbetrag in Höhe von
rd. 6,1 Mio. Euro wird neben dem Überschuss aus der laufenden
Verwaltungstätigkeit (2,18 Mio. Euro) und der möglichen Kreditaufnahme aus
zinsfreien Mitteln der Kreisschulbaukas
Eine
Kreditaufnahme auf dem Kreditmarkt ist für 2017 nicht eingeplant. Die Schulden
belaufen sich, wenn die in 2016 ermöglichte Verschuldungsoption vollständig
ausgeübt wird, auf rund 6,4 Mio. Euro (= ca. 245 Euro / Einwohner). Ab 2018
-
Nach den Vorschriften des Nds.
Kommunalverfassungsge
Wie in jedem Jahr ist der
Haushalt insbesondere bei den Gewerbesteuereinnahmen mit Unwägbarkeiten
behaftet, da die wirtschaftliche Entwicklung und Steuerveranlagung nicht vorher
Der Haushalt 2017 erfüllt die ge
Stadtkämmerer Theder erläuterte anhand der Sitzungsvorlage und unter
Verweis auf den Gesamtergebnis- und –finanzhaushalt sowie auf die
Zusammenfassung der Investitionen ausführlich den vorgelegten Haushalt 2017. Er
legte dar, dass in der Gesamtschau das Ergebnis 2016 einen hohen Überschuss
aufwei
Ein Sprecher der SPD-Fraktion bemängelte die kurze Vorbereitungszeit, da
der Gesamthaushalt als pdf erst am Donnerstag vor der Sitzung und als
gebundenes Werk erst am Samstag eingetroffen
Weiterhin fragte der Sprecher, ob die gemäß § 12 GemHKVO
vorgeschriebenen Wirtschaftlichkeitsberechnungen vorlägen bzw. wie die
Verwaltung mit die
Eine weitere Nachfrage bezog sich darauf, ob die Kosten der Sport- und
Mehrzweckhalle im Haushalt mit insgesamt 8,5 Mio. € eingeplant
Eine Sprecherin der SPD-Fraktion bedankte sich bei den Unternehmen,
deren umfangreiche Gewerbesteuerzahlungen die als Luxus bezeichnete
Haushaltslage bewirkten, welche die geplanten Investitionen in Lohne, im
Gegensatz zu anderen Kommunen, erlaube.
Auf ihre Frage, warum die am 22.12. noch vom Kreistag zu beschließende
Senkung der Kreisumlage im Plan enthalten
Besonders für den Stellenplan wiederholte die Sprecherin die Kürze der
Vorlaufzeit. Der Allgemeine Vertreter
Herr Kühling erläuterte anschließend die geplanten Änderungen im Stellenplan.
Hierzu gehören
-
die
Schaffung von 2 A11-Stellen in der Liegenschaftsabteilung und im Bauamt
-
die
Schaffung einer hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten
-
die
Einrichtung von 1,5 Stellen als sog. Bürgerpolizisten für Aufgaben im
Ordnungsbereich, z.B. bei der Verkehrsüberwachung im ruhenden Verkehr
-
2 weitere
Stellen im Bauhofbereich (Pflasterer bzw. Landschaftsgärtner)
-
eine 2.
Verwaltungsfachangestellten-Auszubildendenstelle und erstmals
-
die
allgemeine Neustrukturierung bei der Änderung von Entgeltgruppen im TVöD
Trotz der bei den Personalausgaben geplanten Steigerungen lägen die
Personalkosten weiterhin niedrig.
Der Sprecher der Ratsfraktion Lohner / Die LINKE führte aus, dass er dem
vorgelegten Haushalt nicht zustimmen könne, da der Gewerbesteuerhebesatz zu
niedrig
Nach Abschluss der Diskussion fasste der Ausschuss folgende Beschlus