Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 4, Enthaltungen: 1

Beschlussempfehlung:

 

Es wird vorgeschlagen, dem Rat der Stadt Lohne zu empfehlen, die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan sowie das Investitionsprogramm für das Haushaltsjahr 2017 zu beraten und zu beschließen.

 


Sachverhalt:

 

Der Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2017 mit Stand 10.11.2016 gliedert sich wie folgt:

 

1. Ergebnishaushalt

 

Bezeichnung

Ansatz 2017

01.

Steuern und ähnliche Abgaben

-35.135.000

02.

Zuwendungen und allgemeine Umlagen außer für Investitionstätigkeit

-2.787.500

03.

Auflösungserträge aus Sonderposten

-1.841.000

04.

Sonstige Transfererträge

-36.000

05.

Öffentl.-rechtl. Entgelte außer Beiträgen u. ä. Entgelten f. Inv.-Tätigkeit

-1.739.500

06.

Privatrechtliche Entgelte

-623.000

07.

Kostenerstattungen und Kostenumlagen

-734.000

08.

Zinsen und ähnliche Finanzerträge

-182.600

09.

Aktivierte Eigenleistungen

 

10.

Bestandsveränderungen

 

11.

Sonstige ordentliche Erträge

-1.322.000

12.

= Summe ordentliche Erträge

-44.400.600

13.

Aufwendungen für aktives Personal

7.531.900

14.

Aufwendungen für Versorgung

63.000

15.

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

7.654.400

16.

Abschreibungen

3.702.900

17.

Zinsen und ähnliche Aufwendungen

30.500

18.

Transferaufwendungen

23.315.200

19.

Sonstige ordentliche Aufwendungen

2.054.000

20.

Überschuss gem. § 15 Abs. 5 GemHKVO

 

21.

= Summe ordentliche Aufwendungen

44.351.900

 

Überschuss 2017

48.700

 


2. Finanzhaushalt

 

Der Finanzhaushalt enthält alle Ein- und Auszahlungen eines Jahres und umfasst somit auch die Investitionen.

 

Bezeichnung

Ansatz 2017

01.

Steuern und ähnliche Abgaben

-35.135.000

02.

Zuwendungen und allgemeine Umlagen (außer für Investitionstätigkeit)

2.787.500

03.

Sonstige Transfereinzahlungen

36.000

04.

Öffentl.-rechtl. Entgelte außer Beiträgen u. ä. Entgelten f. Inv.-Tätigkeit

1.739.500

05.

Privatrechtliche Entgelte

(außer für Investitionstätigkeit)

623.000

06.

Kostenerstattungen und Kostenumlagen außer für Investitionstätigkeit

734.000

07.

Zinsen und ähnliche Einzahlungen

182.600

09.

Sonstige haushaltswirksame Einzahlungen

1.160.500

10.

= Summe der Einzahlungen aus lfd.

    Verwaltungstätigkeit

42.398.100

11.

Auszahlungen für aktives Personal

-7.102.900

12.

Auszahlungen für Versorgung

-63.000

13.

Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen und für geringwertige Vermögensgegenstände

-7.654.400

14.

Zinsen und ähnliche Auszahlungen

-30.500

15.

Transferauszahlungen

(außer für Investitionstätigkeit)

-23.315.200

16.

Sonstige haushaltswirksame Auszahlungen

-2.094.000

17.

= Summe der Auszahlungen aus lfd.

    Verwaltungstätigkeit

-40.220.000

18.

Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit

2.178.100

19.

Zuwendungen für Investitionstätigkeit

1.334.500

20.

Beiträge u. ä. Entgelte für Investitionstätigkeit

1.430.000

21.

Veräußerung von Sachvermögen

4.000.000

23.

Sonstige Investitionstätigkeit

53.500

24.

= Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

6.818.000

25.

Erwerb von Grundstücken und Gebäuden

-4.580.000

26.

Baumaßnahmen

-6.355.000

27.

Erwerb von beweglichem Sachvermögen

-939.000

29.

Aktivierbare Zuwendungen

-957.000

30.

Sonstige Investitionstätigkeit

-57.000

31.

= Summe der Auszahlungen für Investitionstätigkeit

-12.888.000

32.

Saldo aus Investitionstätigkeit

-6.070.000

33.

Finanzmittel-Überschuss / - Fehlbetrag

-3.891.900

34.

Einzahlungen; Aufnahme von Krediten

200.000

35.

Auszahlungen; Tilgung von Krediten

-92.000

36.

Saldo aus Finanzierungstätigkeit

108.000

37.

= Summe der Salden aus Zeile 33 und 36 (Änderung des Zahlungsmittelbestands)

-3.783.900

38.

Voraussichtlicher Bestand an Zahlungsmitteln am Anfang des HH-Jahres

8.982.040

39.

Voraussichtlicher Bestand an Zahlungsmitteln am Ende des HH-Jahres

5.198.140

 

 

Der komplette Entwurf des Haushaltsplans wird gesondert zugestellt.
Ergebnishaushalt

 

-       Realsteuererträge (Grund- und Gewerbesteuern) werden in Höhe von 21,920 Mio. Euro eingeplant. Der Gewerbesteueransatz wird aufgrund der Entwicklung des Aufkommensverlaufs des Jahres 2016 mit 18.500.000 Euro kalkuliert, die Grundsteuer A und B mit zusammen 3.420.000 Euro.

 

-       Anteil an der Einkommen- und Umsatzsteuer in Höhe von 12,6 Mio. Euro (+ 485.000 Euro gegenüber 2015). Im Haushalt 2017 wird ein Betrag in Höhe von 10,6 Mio. Euro aus dem Einkommensteuer- und 2,0 Mio. Euro aus dem Umsatzsteueranteil veranschlagt. Die vorläufige Abrechnung des Einkommensteueranteils für das Jahr 2016 beläuft sich auf rd. 10,1 Mio. Euro, angepeilt waren im Haushalt 10,5 Mio. Euro. Aufgrund der Steuerschätzungen ist für das Jahr 2017 von einem Anstieg dieser Einnahmequelle um ca. 5 % auszugehen.

Der Anteil der Gemeinden an der Umsatzsteuer wird im Jahr 2017 nach der aktuellen Gesetzeslage deutlich ausgebaut, um die kommunale Finanzlage zu stärken. Dadurch ergibt sich die außergewöhnlich hohe Steigerung von 24 %

 

-       Für die Berechnung der Finanzausgleichsleistungen des Landes im Jahr 2017 ist auf der einen Seite die Steuerkraft einer Kommune maßgebend, die wesentlich durch ihre Realsteuereinnahmen bestimmt wird. Allerdings wird für diese Berechnung landesweit ein einheitlicher Durchschnittshebesatz angewandt, der für Grund- und Gewerbesteuer deutlich höher liegt (siehe unten) – dies führt zu Nachteilen für Gemeinden, deren Hebesatz unter dem Durchschnittshebesatz liegt. Für die Berechnung der Steuerkraft im Finanzausgleich 2017 ist der Zeitraum 1.10.2015 bis 30.9.2016 zugrunde zu legen. In diesem Zeitraum profitierte die Stadt Lohne sehr stark von steigenden Gewerbesteuereinnahmen.

Um das bestehende Finanzkraftgefälle auf Gemeindeebene auszugleichen, erhalten Gemeinden in der Regel Schlüsselzuweisungen durch das Land. Das Land Niedersachsen verteilte 2015 1,66 Mrd. Euro an Städte und Gemeinden nach ihrer Einwohnerzahl (die für einwohnerstärkere Gemeinden höher gewichtet wird), aber eben unter Berücksichtigung der kommunalen Steuerkraft. Für die Stadt Lohne wird zum Stichtag 30.6.2016 von einer Zahl von ca. 26.100 Einwohnern ausgegangen (30.6.2015 = 25.838 Einwohner). Die durch die Zensus-Erhebung um ca. 1.300 verminderte Einwohnerzahl wirkt sich weiterhin belastend aus.

Die eigene Steuerkraft mindert den Betrag, den eine Gemeinde vom Land erhält. Bei Gemeinden, deren eigene „Steuerkraft“ höher ist als der so errechnete „Bedarf“, wird dieser Überschuss zu 20 % als Finanzausgleichsumlage an das Land abgeführt und fließt dem Topf der Schlüsselzuweisungen für Gemeindeaufgaben zu. Lohne zählt seit Jahren zu den ca. 40 Gemeinden in Niedersachsen, für die dieser Sachverhalt zutrifft.

 

Für das Jahr 2017 wird bei einem erwarteten Grundbetrag je Einwohner von 955 Euro eine abzuführende Finanzausgleichsumlage von 700.000 Euro veranschlagt (2016 = 55.000 Euro).

 

-       Keine Erhöhung der Steuerhebesätze. Die Steuerhebesätze für die Grundsteuer wurden letztmals zum 1.1.1998 (von 235 auf 275 v. H.) angepasst, der Gewerbesteuerhebesatz wurde zum 1.1.2016 von 300 auf 330 v.H. erhöht. Für das Jahr 2017 betragen die für die Berechnung der Finanzausgleichsleistungen und Kreisumlage maßgebenden Hebesätze (90 % des gewichteten Durchschnittshebesatzes der Gemeinden unter 100.000 Einwohner) bei der Grundsteuer A = 336 v. H., Grundsteuer B = 351 v. H., Gewerbesteuer = 343 v. H.

 

 

 

Der Personalkostenansatz beträgt für das Jahr 2017 einschließlich der Zuführungsbeträge zu den Rückstellungen ca. 7,6 Mio. Euro und erhöht sich im Vergleich zum Vorjahr um ca. 8,4 %. Durch die Reform des TVöD ändern sich Eingruppierungs-Zuordnungen, deren Umfang und konkrete Auswirkungen im Moment noch nicht absehbar ist, hinzu kommen die beschlossenen Besoldungs- bzw. Lohnerhöhungen und Änderungen im Stellenplan.

 

-       Aufgrund der erwarteten Gewerbesteuereinnahmen ist eine Gewerbesteuerumlage in Höhe von 3.813.000 Euro an das Land abzuführen. Für das Jahr 2017 ist dabei eine Senkung des Umlagesatzes von 69 auf 68 Punkte zu erwarten.

 

-       Die Kreisumlage wird 2017 aufgrund der guten Ergebnissituation des Landkreises Vechta auf einer Basis von 40 Punkten (bisher 42 Punkte) mit 12.935.000 Euro veranschlagt. Auch sie berechnet sich aufgrund der starken Steuerkraft im Zeitraum 1.10.2015 – 30.9.2016. 2016 lag die Kreisumlage bei einer Umlage von 42 Punkten noch bei 11.742.000 Euro (+ 1,193 Mio. Euro). Ein Punkt Kreisumlage bedeutet im Jahr 2017 Ausgaben von ca. 323.000 Euro (2016 = 280.000 Euro).

 

-       Zusammengenommen ergeben die Mehrbelastungen bei Finanzausgleichsumlage und Kreisumlage einen Betrag von ca. 1,84 Mio. €. Der Ergebnishaushalt des Jahres 2017 kann bei dieser Mehrbelastung rechnerisch nur noch knapp ausgeglichen werden. Gleichzeitig wird der Jahresabschluss 2016 mit einem hohen Überschuss enden, der den im Nachtragshaushaltsplan 2016 mit 2,274 Mio. Euro eingeplanten Betrag nach jetziger Einschätzung wohl noch deutlich übertreffen wird.

Konkret zeichnet sich die Möglichkeit ab, im Jahresabschluss 2016 Rückstellungen in Höhe von ca. 1,7 Mio. Euro für die außergewöhnlich hohe Finanzausgleichsumlage und Kreisumlage zu bilden, was das Jahresergebnis 2016 belasten und den Abschluss 2017 deutlich entlasten würde. In den Planungsansätzen für 2017 wird hiervon aber kein Gebrauch gemacht.

 

 

 

Finanzhaushalt

 

-       Die laufenden Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes sind mit dem Ergebnishaushalt überwiegend identisch. Unterschiede zwischen Finanzhaushalt und Ergebnishaushalt ergeben sich vor allem daraus, dass sich Investitionen im Finanzhaushalt niederschlagen, während in den Ergebnishaushalt die sich hieraus ergebenden Abschreibungen einfließen.

 

-       Im laufenden Finanzhaushalt wird ein Zahlungsmittelüberschuss von ca. 2,18 Mio. Euro erwartet (2016 = 4,27 Mio. Euro).

 

-       Die Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen für Grunderwerb, Baumaßnahmen, Erwerb von beweglichen Vermögensgegenständen betragen 2017 planmäßig rd. 12,9 Mio. Euro und liegen wie im Vorjahr auf einem überdurchschnittlichen Niveau.

 

-       Den Auszahlungen für Investitionen stehen erwartete Einzahlungen in Höhe von rd. 6,8 Mio. Euro gegenüber (Zuwendungen, Beiträge, Veräußerungserlöse).

 

-       Der investive Finanzmittelfehlbetrag in Höhe von rd. 6,1 Mio. Euro wird neben dem Überschuss aus der laufenden Verwaltungstätigkeit (2,18 Mio. Euro) und der möglichen Kreditaufnahme aus zinsfreien Mitteln der Kreisschulbaukasse (0,2 Mio. Euro) aus dem vorhandenen Zahlungsmittelbestand finanziert.

Eine Kreditaufnahme auf dem Kreditmarkt ist für 2017 nicht eingeplant. Die Schulden belaufen sich, wenn die in 2016 ermöglichte Verschuldungsoption vollständig ausgeübt wird, auf rund 6,4 Mio. Euro (= ca. 245 Euro / Einwohner). Ab 2018 setzt die Kreditrückzahlung in größerem Umfang ein.

 

-       Nach den Vorschriften des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes ist die Liquidität zu sichern. Die liquiden Mittel zu Beginn des Haushaltsjahres 2017 werden mit rd. 9,0 Mio. Euro geschätzt, sofern alle Maßnahmen des Haushaltsplans 2016 1:1 umgesetzt werden. Dieser Kassenbestand würde nach dem Haushaltsplanentwurf 2017 bis zum Jahresende 2017 auf etwa 5,2 Mio. € sinken. Allerdings umfasst diese aus dem realen Kassenstand vom 1.1.2016 (10,824 Mio. €) abgeleitete Zahl auch Mittelbindungen für Maßnahmen, die im Jahr 2015 geplant, aber nicht oder nicht vollständig finanziell umgesetzt waren.

 

 

Wie in jedem Jahr ist der Haushalt insbesondere bei den Gewerbesteuereinnahmen mit Unwägbarkeiten behaftet, da die wirtschaftliche Entwicklung und Steuerveranlagung nicht vorhersehbar ist.

 

Der Haushalt 2017 erfüllt die gesetzlichen Anforderungen des Kommunalverfassungsrechts. Diese fordern einen Haushaltsausgleich in der Planung und im tatsächlichen Ergebnis, wobei ein möglicher Fehlbetrag beim Jahresabschluss mit den bestehenden hohen Überschussrücklagen der Jahre 2010-2015 verrechnet werden könnte. Die Liquidität ist für das Jahr 2017 und nach den Finanzplanungszahlen auch für die Folgejahre gesichert, wobei der Aussagewert ab dem Jahr 2019 begrenzt ist.

 

 

Stadtkämmerer Theder erläuterte anhand der Sitzungsvorlage und unter Verweis auf den Gesamtergebnis- und –finanzhaushalt sowie auf die Zusammenfassung der Investitionen ausführlich den vorgelegten Haushalt 2017. Er legte dar, dass in der Gesamtschau das Ergebnis 2016 einen hohen Überschuss aufweisen werde und man von Gewerbesteuereinnahmen ausgehe, die erstmals in einem Kalenderjahr über 20 Mio. Euro liegen könnten. Die hohen Realsteuern führen allerdings zu ebenfalls stark erhöhten Zahlungen an Kreis- und FAG-Umlage - der knappe Überschuss in der Planung des Ergebnishaushalts 2017 hänge hiermit direkt zusammen. In den Folgejahren verwies er auf wieder deutlich höhere Überschüsse in Ergebnis- und Finanzhaushalt.

Ein Sprecher der SPD-Fraktion bemängelte die kurze Vorbereitungszeit, da der Gesamthaushalt als pdf erst am Donnerstag vor der Sitzung und als gebundenes Werk erst am Samstag eingetroffen sei. Bürgermeister Gerdesmeyer sagte für das nächste Jahr einen früheren Versand zu. Stadtkämmerer Theder führte aus, dass der Haushaltsplan 2017 erst durch die in den Raum gestellte Senkung der Kreisumlage um zwei Punkte = ca. 645.000 € ausgeglichen werden konnte, so dass auf diese Informationen gewartet worden sei.

Weiterhin fragte der Sprecher, ob die gemäß § 12 GemHKVO vorgeschriebenen Wirtschaftlichkeitsberechnungen vorlägen bzw. wie die Verwaltung mit dieser Anforderung zukünftig umgehen wolle. Stadtkämmerer Theder räumte ein, dass hier noch Handlungsbedarf für die Zukunft bestehe.

Eine weitere Nachfrage bezog sich darauf, ob die Kosten der Sport- und Mehrzweckhalle im Haushalt mit insgesamt 8,5 Mio. € eingeplant seien. Hierzu erläuterte Stadtkämmerer Theder, dass wegen einer früheren fehlerhaften Zuordnung des Vorhabens neben der ursprünglichen Investitionsnummer 14/012 auch die neue Ausgabestelle 16/030 eingerichtet worden sei. Die Verpflichtungsermächtigung habe nur bei 14/012  eingerichtet werden können. Insgesamt seien Auszahlungen von 7,0 Mio. € eingeplant, die Verpflichtungsermächtigung von 1,5 Mio. Euro sei nicht zu addieren.

Eine Sprecherin der SPD-Fraktion bedankte sich bei den Unternehmen, deren umfangreiche Gewerbesteuerzahlungen die als Luxus bezeichnete Haushaltslage bewirkten, welche die geplanten Investitionen in Lohne, im Gegensatz zu anderen Kommunen, erlaube.

Auf ihre Frage, warum die am 22.12. noch vom Kreistag zu beschließende Senkung der Kreisumlage im Plan enthalten sei, aber nicht die anteilige Rückzahlung aus dem Überschuss des LK von ca. 800.000 Euro, erwiderte Bürgermeister Gerdesmeyer, er gehe von einer Rückzahlung noch im Jahr 2016 aus.


 

Besonders für den Stellenplan wiederholte die Sprecherin die Kürze der Vorlaufzeit.  Der Allgemeine Vertreter Herr Kühling erläuterte anschließend die geplanten Änderungen im Stellenplan. Hierzu gehören

-          die Schaffung von 2 A11-Stellen in der Liegenschaftsabteilung und im Bauamt

-          die Schaffung einer hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten

-          die Einrichtung von 1,5 Stellen als sog. Bürgerpolizisten für Aufgaben im Ordnungsbereich, z.B. bei der Verkehrsüberwachung im ruhenden Verkehr

-          2 weitere Stellen im Bauhofbereich (Pflasterer bzw. Landschaftsgärtner)

-          eine 2. Verwaltungsfachangestellten-Auszubildendenstelle und erstmals seit 20 Jahren eine Inspektoranwärterstelle

-          die allgemeine Neustrukturierung bei der Änderung von Entgeltgruppen im TVöD

Trotz der bei den Personalausgaben geplanten Steigerungen lägen die Personalkosten weiterhin niedrig.

Der Sprecher der Ratsfraktion Lohner / Die LINKE führte aus, dass er dem vorgelegten Haushalt nicht zustimmen könne, da der Gewerbesteuerhebesatz zu niedrig sei und es sich um einen kapitalistischen Haushaltsplan handele.

Nach Abschluss der Diskussion fasste der Ausschuss folgende Beschlussempfehlung: