Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 4

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Vechta einen Antrag auf Einrichtung einer Fahrradstraße für den Bereich Brink-/Lindenstraße (zwischen Landwehrstraße und Kreisverkehr Falkenberg-/Marienstraße) zu stellen.

 

Bei Durchführung der Maßnahme ist zu prüfen, ob begleitende Maßnahmen baulicher Art bzw. Fahrbahnmarkierungen erforderlich sind.


 

Die Verwaltung erläuterte, dass es im Bereich Brink-/Lindenstraße (von der Landwehrstraße bis zum neuen Kreisverkehr Falkenbergstraße/Marienstraße) immer wieder zu Konfliktsituationen zwischen Radfahrern/Fußgängern auf den Gehwegen komme. Die Fahrbahn werde von Radfahrern vielfach nicht genutzt. Um den Radverkehr auf der Fahrbahn zu stärken und den Radfahrern mehr Sicherheit auf der Fahrbahn zu vermitteln, könnte die Einrichtung einer Fahrradstraße sinnvoll sein.

 

Die zugelassene Höchstgeschwindigkeit in einer Fahrradstraße beträgt 30 km/h. Das nebeneinander Fahren mit Fahrrädern ist erlaubt. Auch dann, wenn Kraftfahrzeuge dadurch nicht überholen können. Kraftfahrzeuge haben dann ihre Geschwindigkeit an den Radverkehr anzupassen. Kraftfahrzeuge dürfen Fahrradstraße nur benutzen, wenn dies durch Zusatzzeichen angezeigt ist. Sind Kraftfahrzeuge zulässig, so sind sie lediglich geduldet und haben sich an den Radverkehr anzupassen. Ein Überholen ist nur zulässig, wenn ein seitlicher Seitenabstand von 1,50 m eingehalten werden kann. Die sonst geltenden Vorfahrtregeln bleiben unverändert. Sofern nichts anderes geregelt, gilt nach wie vor „rechts vor links“. Das heißt auch ein von rechts kommender Pkw hat in einer Fahrradstraße gegenüber Radfahrern Vorfahrt. § 1 der StVO gilt nach wie vor: Das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme.

 

Die Position des ADFC zur Einrichtung von Fahrradstraßen kann unter dem nachfolgenden Link eingesehen werden:

 

http://www.adfc.de/files/2/110/111/pos_fahrradstrassen_201112.pdf

 

Die Einrichtung einer Fahrradstraße bedarf der Anordnung durch die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Vechta. Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, einen entsprechenden Antrag zu stellen.

 

In der Aussprache sprach sich ein Ausschussmitglied dafür aus, den unteren Bereich der Brinkstraße (zwischen Kreisverkehr und Landwehrstraße) nicht als Fahrradstraße auszuweisen. Hier sei der Kfz-Verkehr die vorherrschende Verkehrsart.

 

Andere Ausschussmitglieder votierten dafür, diesen Bereich als Fahrradstraße mit auszuweisen.

 

Auf entsprechende Anfrage erläuterte die Verwaltung, dass im geplanten Bereich der Fahrradstraße z. T. Fahrbahnmarkierungen vorhanden seien (Tempo 30), zudem solle die Maßnahme durch eine entsprechende Öffentlichkeitsarbeit begleitet werden.

 

Ein Ausschussmitglied erhob den vorgenannten Vorschlag, den unteren Bereich der Brinkstraße nicht als Fahrradstraße auszuweisen zum Antrag.

 

Auf entsprechenden Hinweis, dass die im Beschlussvorschlag genannte Formulierung (Einbeziehung des unteren Bereiches der Brinkstraße) weitergehend sei, wurde zunächst über diesen abgestimmt.

 

Der Ausschuss fasste daraufhin den nachfolgenden